Die Berufsrettung könne bei Großeinsätzen die Bevölkerung nicht mehr ordentlich versorgen, weil die Kapazitäten fehlen, warnte ein Personalvertreter im TV. Gerichtsakten zur Wiener Terrornacht zeigen nun interessante Details.
Der Anrufer in der „ZiB“ während der Live-Berichterstattung über den Terroranschlag in der City sorgte für Beunruhigung. Im Gespräch mit Moderator Armin Wolf malte der Personalvertreter der Berufsrettung (MA 70) den Teufel an die Wand: Den Blaulichthelfern fehlten die Ressourcen, um so einen Großeinsatz zu bewältigen, und sie könnten „den normalen Bürger nicht mehr schützen“. Wegen seiner Aussagen wurde der Unteroffizier entlassen.
Das Arbeitsgericht Wien und das Oberlandesgericht bestätigen jetzt diese Entscheidung. Begründung: Andreas P. habe seine Kompetenzen überschritten und die Lage falsch dargestellt.
Die Gerichtsakten geben Aufschluss über das tatsächliche Bild am 2. November 2020. Demnach standen 43 Rettungsfahrzeuge zu Beginn des Anschlags im Dienst. Bis Mitternacht wurde der Bestand auf 64 erhöht. Trotz des Ausnahmezustandes betrug die Wartezeit beim Rettungsnotruf „nur 15,5 Sekunden“.
Tatsächlich ist es an dem Abend abseits der Innenstadt ruhig zugegangen. Statt wie üblich 20 hat es laut Akt „lediglich “ zehn offene Einsätze gegeben (was im Idealfall aber auch nicht sein sollte). Diese Einsätze seien teils weniger dringend gewesen.
Auch das zeigt der Bericht: Zusätzlich zu den Krankenwagen der Berufsrettung standen 13 Fahrzeuge aus Niederösterreich, ein Notarzthubschrauber und ein Spezialfahrzeug des Bundesheeres für verletzte Personen in Bereitschaft.
Das Gericht kommt daher zum Schluss: „Tatsächlich war die Versorgung der Wiener Bevölkerung vonseiten der MA 70 nie gefährdet.“ Klingt zumindest beruhigend.
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