Soeben ist die Affenpocken-Verordnung des Gesundheitsministeriums erlassen worden. Demnach werden Kontaktpersonen nur abgesondert, wenn sie Symptome entwickeln. Dann kann es aber sehr lange dauern, bis sie Wohnung oder Spital wieder verlassen dürfen.
Die Empfehlung für die behördliche Vorgangsweise bei Kontakt mit Affenpocken ist da. Das Gesundheitsministerium versendete Dienstagvormittag das Dokument an die zuständigen Gesundheitsbehörden in den Ländern. Das Ergebnis ist überraschend: Enge Kontaktpersonen, die als K1 eingestuft sind, müssen erst in Quarantäne, wenn sie Symptome zeigen. Für Erkrankte ist ein Spitalsaufenthalt nicht zwingend nötig.
Kontaktpersonen werden registriert
Laut der Empfehlung sollen diese Kontakte von den Gesundheitsbehörden kontaktiert und namentlich registriert werden. In häusliche Isolation müssen sie aber nur, wenn sie selbst innerhalb von 21 Tagen Symptome entwickeln. Dann folgt ein labordiagnostischer Test durch die Gesundheitsbehörde. Als Symptome gelten laut Empfehlung plötzlich einsetzendes hohes Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen, Erschöpfung und sehr häufig auch Lymphknotenschwellung. Ab den ersten Symptomen ist Ansteckungsfähigkeit gegeben.
Wird die Erkrankung tatsächlich festgestellt, muss der Patient nur ins Spital, wenn dies Arzt oder Gesundheitsbehörde entscheiden. Ist der Verlauf leicht, reicht häusliche Selbstisolation, die erst endet, wenn die letzten Krusten abgeheilt sind. Das kann zwei bis vier Wochen dauern.
Niemand muss Angst haben, bei Kontakt mit Affenpocken sofort isoliert zu werden. Isoliert wird man prinzipiell erst, wenn enger Kontakt zu einem symptomatischen Affenpockenfall bestand und man selbst Symptome aufweist.
Gesundheitsminister Johannes Rauch
Kein weiterer Fall in Österreich
Aktuell kam es in Österreich zu keiner weiteren Ansteckung. Ein infizierter 35-Jähriger wird in Wien stationär in der Klinik Favoriten behandelt. „Niemand muss Angst haben, bei Kontakt mit Affenpocken sofort isoliert zu werden. Isoliert wird man prinzipiell erst, wenn enger Kontakt zu einem symptomatischen Affenpockenfall bestand und man selbst Symptome aufweist“, sagt Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Die Gesundheitsbehörden der Länder können, wie bei Corona, strengere Regelungen erlassen.
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