Paukenschlag in der steirischen Landesverwaltung: Die Leiterin jener Abteilung, die im Zentrum der UVP-Affäre samt staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen steht, kehrt an ihren Arbeitsplatz zurück. Sie musste zuletzt in einer anderen Abteilung arbeiten.
Zur Erinnerung: Im November des Vorjahres brachte die „Krone“ die sogenannte UVP-Affäre ins Rollen. Jahrelang sollen Umweltverträglichkeitsprüfungen für Großprojekte nicht ordnungsgemäß abgelaufen sein, Projektwerber konnten mit wohlwollender Behandlung rechnen.
Die Fäden liefen in der Umweltabteilung 13 zusammen. Die dortige Leiterin und der zuständige UVP-Referent wurden zunächst suspendiert, das wurde später aufgehoben und die Betroffenen wurden in andere Abteilungen der Landesverwaltung „dienstzugeteilt“.
Personalchef sind die Hände gebunden
Nun der Knalleffekt: Die Abteilungsleiterin kehrt mit 1. Juni an ihren alten Arbeitsplatz in der Grazer Stempfergasse zurück! „Die angeordnete Zuteilung an eine andere Dienststelle läuft für die Betroffene mit Ende des Monats aus", bestätigt Günther Lippitsch, Personalchef des Landes. Laut gültigem Dienstrecht kann ein Beamter nämlich nur maximal drei Monate ohne dessen Einverständnis auf einen andere Posten versetzt werden.
Ein bemerkenswerter Vorgang, immerhin ermittelt nach Hausdurchsuchungen die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfes des Amtsmissbrauchs und der Korruption gegen die Frau, den ehemaligen UVP-Verantwortlichen sowie drei weiteren Personen. Die Abteilung geriet zuletzt mehrfach in die Kritik, etwa auch im Fall der Asbest-Deponie in Pernegg. Kritisiert wurde auch der weitgehende Stillstand in der Abteilung, die bei sehr vielen wesentlichen Verfahren involviert ist.
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