Ermittlungen in Linz

Nach 13-Meter-Sturz: Hätte Fenster zu sein müssen?

Oberösterreich
27.05.2022 08:00

Müssen sich Zaras Eltern nach dem Fenstersturz der Zweieinhalbjährigen aus Linz vor Gericht verantworten? Denn das Fenster im Elternschlafzimmer war offen. Aber Aufsichtspflicht-Verletzung ist an sich nicht strafbar.

Es wird geprüft, ob eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt. „Den Tatbestand der Verletzung der Aufsichtspflicht gibt es nicht“, erklärt die Linzer Staatsanwältin Ulrike Breiteneder. Passt man nicht genug aufs Kind auf, gilt die „Sorgfaltswidrigkeit“ als Argument für eine Fahrlässigkeit.

Im Fall von Zara, die in der Linzer Zechmeisterstraße Mittwochfrüh durchs Fliegengitter aus dem Eltern-Schlafzimmerfenster im 4. Stock gefallen war, wird zu klären sein, ob die Mama das Fenster hätte geschlossen halten müssen. Die zu Zwillingen Schwangere (31) war alleine im Schlafzimmer, weil ihr Mann (33) im Wohnzimmer bei Zara schlief, die in der Nacht hohes Fieber hatte. Beide Elternteile schliefen gegen 7.45 Uhr, als die Tochter aus dem Gitterbett kletterte, zur Mama ins Schlafzimmer ging, über Bett und Nachtkästchen aufs Fensterbrett stieg und sich dann beim – laut Aussage der Mutter – offenen Fenster gegen das Fliegengitter lehnte. Das riss, und Zara schlug am betonierten Kellereingang auf. Ein Nachbar fand sie, bis in den Nachmittag wurde Zara im Kepler-Uniklinikum erfolgreich operiert, derzeit liegt sie auf der Kinderintensivstation.

„Sollte es zu einer Anklage kommen, steht bei Fällen, in denen das Opfer ein naher Angehöriger ist, oft die Möglichkeit einer Diversion offen“, erklärt Breiteneder. Das heißt, es gibt weder Schuldspruch, Verurteilung noch Eintragung ins Strafregister. Angeklagte müssen „eine belastende Maßnahme“ auf sich nehmen, etwa gemeinnützige Arbeit.

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