Hätten die Reisenden keine neuen Tickets gekauft, hätte der Schaffner die Hochzeitsgäste auf dem halben Weg aus dem Zug geworfen. "Eine reine Schikane. Unsere Freunde waren wirklich wie vor den Kopf gestoßen", erklärte Walter G., der sich bei den ÖBB darüber beschwerte, doppelt gezahlt zu haben.
Die Erklärung findet sich in den klein gedruckten Tarifbestimmungen: Bei Buchung des ÖBB-Online-Tickets muss der Name des Reisenden angegeben werden, der sich bei der Reise mittels Dokument ausweisen muss. "Doch der Käufer war bei der betreffenden Zugfahrt nicht selbst anwesend, deshalb konnte unser Zugbegleiter die Richtigkeit des Tickets nicht überprüfen", sagt Sonja Horner von den ÖBB.
ÖBB zeigen sich kulant
Hintergrund: Ein Online-Ticket ist wegen der Gefahr der Mehrfachnutzung nicht übertragbar. Auch eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Die Tickets vom Schalter sind hingegen fälschungssicher und davon nicht betroffen. Horner: "Walter G. erhält kulanterweise die Mehrkosten ersetzt."
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