Nach Drohung an einer Schule in Mistelbach (NÖ) und Amoklauf in Texas (USA): Könnte so etwas auch bei uns passieren? Wie kommt man, wenn überhaupt, an Pistolen?
Tage vor dem Amoklauf an einer Schule in Texas mit 21 Toten gab es auch in Mistelbach (NÖ) Alarmstufe Rot: Man fand einen Zettel mit der Drohung eines Blutbades, Ermittlungen laufen.
Vollautomatische Waffen in Österreich verboten
Könnte Ähnliches wie in den USA auch bei uns passieren? Eher nicht - wobei man es nicht zu 100 Prozent ausschließen kann. Denn eigentlich sind vollautomatische Waffen wie Maschinengewehre bei uns schlicht und einfach für Privatpersonen verboten. Ja, mehr noch: Das bestehende Waffengesetz wurde sogar noch verschärft (siehe Infobox unten).
Abgesehen von illegalen Kanälen - wie kommt man in Österreich an eine Waffe? Man muss sie sich kaufen und ist dann automatisch registriert. Zuvor benötigt man aber eine waffenrechtliche Genehmigung, also einen Waffenpass oder eine Waffenbesitzkarte. Bei Letzterer darf ich die Waffe haben - und anschauen in einer Vitrine -, aber nicht mitführen. Der Waffenpass hingegen ist ein Dokument und wird generell nur sehr restriktiv ausgestellt. Man muss einen „nachvollziehbar hohen Bedarf“ begründen, das 21. Lebensjahr vollendet haben und ein positives psychologisches Gutachten, das nicht älter als sechs Monate alt sein darf, vorweisen. Gerichtliche Unbescholtenheit versteht sich von selbst.
Ausnahmen und skurriles Urteil
Trotz aller Verschärfungen gibt es Ausnahmen, etwa für Jäger und Sportschützen. Zuständig für die Genehmigung ist das Magistrat in größeren Städten, sonst die Bezirkshauptmannschaft.
Eine weitere Ausnahme untersagte aber der Verwaltungsgerichtshof. Mitglieder des Jägerbataillons - der Eliteeinheit des Bundesheers, siehe oben - wollten nach humanitären Einsätzen in Kriegsgebieten wie Mali und vor allem Syrien die Erlaubnis zum Tragen einer Waffe auch in der Heimat haben. Denn sie argumentierten, dass sie auf internationalen Webseiten „enttarnt“ worden wären - und Racheakte fürchten würden. Sie bekamen keine Waffenerlaubnis! Laut Ansicht des Höchstgerichtes sei ihr Leben nicht gefährdeter als das von „Normalbürgern“ ...
Die Anschlagsserie in Paris im November 2015 in einem Konzertsaal, Bars und Restaurants mit 130 Toten rief die EU auf den Plan - es folgte eine Verschärfung der Waffengesetze, bindend für alle Mitgliedsstaaten. So etwa wurde die Patronenanzahl für halb automatische Waffen begrenzt, vollautomatische sind verboten. Jede Feuerwaffe muss gekennzeichnet und registriert werden. Dieses EU-weite Register soll die Identifizierung und Rückverfolgung der Waffenherkunft ermöglichen. Beim Wien-Attentäter wusste man so, dass die Waffe aus Serbien stammte. Leider zu spät ...
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.