Mönchsberg-Projekt

Zum Garagenbau verdammt

Salzburg
29.05.2022 07:00
Die Garagen-Gesellschaft wurde ursprünglich zur Verkehrsberuhigung der Altstadt gegründet. Seit 2001 ist sie zum Bauen von Parkplätzen gezwungen – auch im Mönchsberg.

Die Entlastung der Salzburger Altstadt von Kraftfahrzeugen. Das war das Ziel bei der Gründung der Salzburger Parkgaragengesellschaft durch Stadt und Land in den 1970er Jahren. So steht es im Gesellschaftsvertrag vom 28.März 1972.

In den folgenden Jahren startete der Bau der Mönchsberggarage, 1975 wurden Garage und Fußgängerzone eröffnet. Ein erster Schritt zur Beruhigung der Altstadt war getan. Doch irgendwann geriet das Ziel von einer verkehrsberuhigten Innenstadt offenbar immer weiter aus den Augen. Der Gesellschaftsvertrag wurde von Stadt und Land mehrfach geändert. Im Jahr 2001 wurde der Zweck des öffentlichen Unternehmens dann massiv eingeengt. Keine Rede mehr von einer Verkehrsberuhigung. Nun ging es nur mehr um „Bau und Betrieb von Parkgaragen und Parkplätzen“.

Im Mönchsberg sollen 650 zusätzliche Parkplätze um mindestens 40 Millionen Euro gebaut werden. Die Bauzeit ist mit 22 Monaten veranschlagt. (Bild: Tschepp Markus)
Im Mönchsberg sollen 650 zusätzliche Parkplätze um mindestens 40 Millionen Euro gebaut werden. Die Bauzeit ist mit 22 Monaten veranschlagt.

Der Gesellschaftszweck könnte von Stadt und Land mit Leichtigkeit wieder abgeändert werden. Die Politik hat daran aktuell aber kein Interesse.

Hätte man die üppigen Gewinne aus der Garagen-Gesellschaft vor 2001 auch in andere Projekte wie Verbesserungen im Obus-Netz verwenden können, ist das seither nicht mehr der Fall. Die Garagen-Gesellschaft ist mit ihren Gewinnen quasi zum Garagenbau verdammt.

Die sichtbaren Bauarbeiten werden am Krauthügel durchgeführt. Das Naherholungsgebiet wird dadurch empfindlich gestört. Am 26. Juni werden die Stadt-Salzburger in einer Bürgerbefragung zum Projekt befragt. (Bild: Tröster Andreas)
Die sichtbaren Bauarbeiten werden am Krauthügel durchgeführt. Das Naherholungsgebiet wird dadurch empfindlich gestört. Am 26. Juni werden die Stadt-Salzburger in einer Bürgerbefragung zum Projekt befragt.

Denn, in Paragraf 17 des Gesellschaftsvertrages steht auch, dass die Gewinne nicht ausgeschüttet werden dürfen, sondern dem Geschäftszweck zuzuführen sind. Die Begründung dafür findet sich in Paragraf 2, die Parkgaragengesellschaft ist rechtlich ein „nicht auf Gewinn gerichtetes gemeinnütziges Unternehmen“.

„Gemeinnützig“ wird im Duden folgendermaßen beschrieben: „Dem allgemeinen Wohl dienend.“

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