Die Täter waren mutmaßlich Rechtsradikale und sogenannte Reichsbürger: Unbekannte in Deutschland haben einem Medienbericht zufolge eine Funktion von Google Maps missbraucht und im Internet bundesweit die Namen zahlreicher staatlicher Institutionen mit dem Zusatz „GmbH“ versehen. So erschien nach einer Google-Suche die „Amtsgericht Aachen GmbH“ und die „Finanzamt Gütersloh GmbH“.
Reichsbürger erkennen Deutschland nicht als Staat an und widersetzten sich deshalb oft staatlichen Maßnahmen oder ihren Zahlungsverpflichtungen. Sie argumentieren, die Bundesrepublik sei eine GmbH, und die Bürger das Personal. Deshalb gebe es auch Personalausweise. Die Bezeichnung „GmbH“ steht somit für die Gedankenwelt dieser Menschen.
Ausgelöst worden war die aktuelle Aktion aber von einem großen deutschen QAnon-Kanal, wie das „Westfalen-Blatt“ unter Berufung auf einen Google-Sprecher berichtet. QAnon nennt sich eine aus den USA stammende Gruppe, die seit fünf Jahren Verschwörungstheorien mit rechtsradikalem Hintergrund verbreitet. Eine Behauptung der Gruppe ist, eine Elite entführe, foltere und ermorde Kinder, um aus ihrem Blut ein Verjüngungsserum herzustellen. Donald Trump habe aber den Kampf gegen diese Elite aufgenommen.
Aufruf in QAnon-Gruppe
Ein deutscher Ableger von QAnon hatte seine Anhänger vergangenen Donnerstag aufgerufen, bei Google Einträge von Gerichten, Finanzämtern und Stadtverwaltungen zu ändern und die Abkürzung „GmbH“ anzuhängen. Das funktioniert, indem man bei Google Maps auf „Änderung vorschlagen“ klickt und sich mit einer Gmail-Adresse anmeldet - und Google die Änderungen „nach automatischen Prüfungen“ übernimmt. Am Freitagnachmittag konnte man beobachten, dass etliche „GmbHs“ wieder aus dem Internet verschwanden. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die unzulässigen Änderungen rückgängig zu machen“, betonte Google.
Derweil feierten sich laut Bericht in einigen Foren die Fälscher für ihren Coup. Und andere, die davon nichts ahnten, argwöhnten, es stehe ein Umsturz bevor, weil Behörden über Nacht zu GmbHs geworden seien. Ob das Fälschen der Einträge strafrechtlich Konsequenzen haben wird, ist bislang unklar.
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