Die ab 1. Juni geltende Verordnung zur Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen bringt auch eine Änderung beim Grünen Pass mit sich. Für einen 3G-Nachweis ist ab 23. August die Kombination aus Impfung und Genesung nicht mehr ausreichend. Für eine Grundimmunisierung sind damit einheitlich drei Stiche nötig. Abgesehen davon wird - wie angekündigt - die Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel, in Apotheken und in Öffis bis zum 23. August ausgesetzt.
Bisher galt eine Genesung vor der ersten Impfung als eigenes „immunologisches Ereignis“, ab August sind für eine Grundimmunisierung einheitlich drei Stiche nötig. Unverändert ist eine Genesung weiter sechs Monate gültig, sie ersetzt aber keine Impfung mehr, so das Gesundheitsministerium am Montagnachmittag in einer Aussendung.
Aufrecht bleibt die Maskenpflicht in „besonders vulnerablen Settings“ wie Krankenanstalten, Kuranstalten und sonstige Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, sowie in Alten- und Pflegeheimen. Auch in der mobilen Pflege (außer im Behindertenbereich) bleibt die Maskenpflicht erhalten.
Wien bleibt bei eigenem Weg
Die Bundeshauptstadt Wien geht weiter ihren eigenen Weg und behält die Maskenpflicht zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln, Arztpraxen und Apotheken bei. Regeln will sie dies in einer eigenen Verordnung, die noch erlassen werden muss. Reisende in die Bundeshauptstadt werden dann beim Passieren der Wiener Stadtgrenze die Maske wieder aufsetzen müssen.
Die weiteren Neuerungen in der Verordnung:
Maske wird im Herbst Comeback feiern
Mit einer Wiedereinführung der Maskenpflicht rechnet man im Gesundheitsministerium im Herbst - bei steigenden Fallzahlen sei dies auch davor möglich.
Über den Sommer weiter ausgesetzt bleibt bundesweit die Corona-Impfpflicht. Eigentlich hätte bei Verstößen gegen die Pflicht ab Mitte März gestraft werden sollen, auf Empfehlung der Experten-Kommission war die Impfpflicht jedoch bis vorerst 1. Juni ausgesetzt. Nun wird diese Regelung nach einer weiteren Empfehlung der Experten über den Sommer (ebenfalls für drei Monate) verlängert.
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