Neue Regel ab Mittwoch

FFP2-Maskenpflicht in katholischen Kirchen fällt

Österreich
31.05.2022 10:57

Aufgrund der Corona-Situation passt die Bischofskonferenz ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste an. Ab Mittwoch setzt die Katholische Kirche die Bestimmung, dass bei Gottesdiensten in Innenräumen eine FFP2-Maske zu tragen ist, vorübergehend aus. Das berichtete der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Dienstag gegenüber der Kathpress.

Konkret bedeutet dies, dass das Betreten von Kirchen und die Feier von Gottesdiensten im Bereich der katholischen Kirche ohne besondere Corona-bedingte Einschränkungen möglich ist, so Schipka (Bild unten). Dessen ungeachtet empfehlen die Bischöfe, diverse Hygienemaßnahmen „möglichst beizubehalten“. Bei Feiern mit mehr als 500 Personen ist überdies ein Präventionskonzept verpflichtend. Davon ausgenommen sind Begräbnisse bzw. dazugehörige Gottesdienste.

Peter Schipka (Bild: Kathpress)
Peter Schipka

Bischöfe setzen auf Eigenverantwortung
Wie Schipka weiter ausführte, setze man mit dem Aussetzen der bisherigen Regelungen auf die Eigenverantwortung der Gläubigen und bitte diese, sich selbst etwa durch eine Impfung bzw. das Tragen von Masken zu schützen. „Jenen, die aus Gründen des Selbstschutzes eine FFP2-Maske während des Gottesdienstes tragen, ist mit Respekt zu begegnen“, wird von der Bischofskonferenz ausdrücklich festgehalten.

„Hygienemaßnahmen möglichst beibehalten“
Seit der letzten Lockerung der Corona-Maßnahmen mit Karsamstag war nur noch beim Betreten und Verlassen einer katholischen Kirche eine FFP2-Maske verpflichtend zu tragen. Während des Gottesdienstes konnte sie am Platz abgenommen werden. Seitens der Bischofskonferenz wird jetzt ab 1. Juni „empfohlen, die Hygienemaßnahmen (z.B. das Desinfizieren der Hände) möglichst beizubehalten“. Dazu zählen beispielsweise das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und das Durchlüften von Kirchen nach Gottesdiensten.

(Bild: Wilhelm Eder)

Seit dem Beginn der Pandemie wurden in Österreich die Schutzmaßnahmen für öffentliche Gottesdienste auf dem Weg von Vereinbarungen zwischen dem Staat und den gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften und Kirchen festgelegt. Die Präventionskonzepte gingen von Abstandhalten bis zum Verzicht auf Gesänge und das Händereichen beim Friedensgruß. Nach Auslaufen der letzten Corona-Vereinbarung mit dem Kultusministerium mit Ende Juni 2021 haben die Kirchen eigene Präventionskonzepte erstellt.

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