An den Schulen in Österreich gibt es heuer keine Sonderregeln mehr für das Sitzenbleiben. Anders als in den beiden Jahren zuvor dürfen Schüler mit nur einem Fünfer im Zeugnis damit nicht mehr automatisch in die nächsthöhere Klasse aufsteigen. Außerdem entfällt parallel zum Aus für die PCR-Tests an den Schulen auch die Corona-Testpflicht für die mündliche Matura.
Die ursprüngliche Regelung hat nun Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in einem neuen Erlass klargestellt. Mit einem einzigen Fünfer im Zeugnis durfte man die letzten beiden Jahre automatisch ins nächste Schuljahr aufsteigen. Es sei denn, man wurde bereits im Vorjahr negativ in einem Fach beurteilt. Dann gab es keine Ausnahme.
Auch bei zwei oder mehr Fünfern konnte die Lehrerkonferenz einen Aufstieg zulassen (auch in diesem Fall, aber nur, wenn diese Fächer im Vorjahr positiv abgeschlossen wurden). Selbst Schüler, die alle Nachprüfungen bis auf eine schafften, durften automatisch in die nächste Klasse aufsteigen.
Ursprüngliche Regelung wieder in Kraft
Heuer gelten statt der Ausnahmeregelung wieder die normalen Vorgaben des Schulunterrichtsgesetzes, heißt es im Erlass. Damit darf man mit einem einzigen Nicht Genügend im Zeugnis nur dann aufsteigen, wenn die Klassenkonferenz dem zustimmt. Tut sie das nicht, müssen die Schüler zur Nachprüfung antreten.
PCR-Testpflicht an den Schulen läuft aus
Ebenfalls im Erlass festgehalten ist das Auslaufen der PCR-Testpflicht an den Schulen. Ab 1. Juni müssen sich Schüler für die Teilnahme am Unterricht also nicht mehr wöchentlich testen lassen. Dasselbe gilt auch bei der Matura: Wer zur mündlichen Reifeprüfung (oder zur Kompensationsprüfung) antritt, braucht sich davor nicht mehr zu testen.
Bisher war an jedem Prüfungstag ein negativer Corona-Test (Antigentest höchstens 24 Stunden vor Prüfungsbeginn, PCR-Test höchstens 72 Stunden vor Prüfungsbeginn) erforderlich. Dabei waren nur jede Personen ausgenommen, die in den letzten 60 Tagen positiv getestet wurden.
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