Radfahrer sicherer?

Bei Rot abbiegen: ÖAMTC kritisiert StVO-Novelle

Österreich
01.06.2022 13:16

Die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll Radfahren und Zufußgehen sicherer und attraktiver machen. Diese Ziele sieht der ÖAMTC allerdings nur bedingt erfüllt. Auch die Stadt Wien äußerte Kritik an den neuen Regeln, die unter anderem ein Rechtsabbiegen bei Rot, einen größeren Abstand beim Überholen von Radfahrern oder fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen vorsieht.

Die Verordnung adressiere „die wesentlichen Gründe des Rad-Unfallgeschehens“ nicht, an einigen Punkten müsse nachgeschärft werden, hieß es bei einer Pressekonferenz des Verkehrsclubs in Wien. „Rot ist ein Anhaltegebot, das ist ein starkes, gelerntes Signal im Verkehr, insbesondere für Kinder und das sollte es auch bleiben“, zeigte sich ÖAMTC-Experte Martin Hoffer gegenüber einer Aufweichung der Regelung skeptisch.

„Eventuell, oder ja, wenn du geschaut hast“, sei vor allem für jüngere Verkehrsteilnehmer verwirrend und eine potenzielle Gefahrenquelle. An Kreuzungen mit hohem Radaufkommen sei aber durchaus das Anbringen von eigenen Spurensignalen und Abbiegeampeln denkbar. „Da kann die Behörde dann gut von Fall zu Fall entscheiden, um wie viel länger man dem Radverkehr Grün gibt“, so Hoffer.

Rechtsabbiegen bei Rot - mit entsprechendem Verkehrsschild künftig für Pedalritter erlaubt. (Bild: APA/dpa/Jörg Carstensen)
Rechtsabbiegen bei Rot - mit entsprechendem Verkehrsschild künftig für Pedalritter erlaubt.

Einbahnstraßen: Gute Beschilderung notwendig
Eine Begutachtung von Fall zu Fall wünschte sich der Experte auch bezüglich des geplanten flächendeckend erlaubten Radfahrens gegen die Einbahn. „Es automatisch zu erlauben, wenn bestimmte Rahmenbedingungen am Papier passen, ist keine gute Idee, es muss die Behörde jede einzelne Einbahn auf Sicherheit prüfen können“, sagte Hoffer. Besonders wichtig sei dabei auch eine gute Beschilderung, sonst drohe die Gefahr, auf gegen die Einbahn fahrende Radler zu treffen, „wo man nicht mit ihnen rechnet“.

Weiterer Bedarf an Nachschärfungen sei bei der Neuregelung des Seitenabstandes beim Überholen geboten: Nun gilt 1,50 Meter im Ortsgebiet und zwei Meter im Freiland, „bisher waren die Vorschriften diesbezüglich situationsbezogen und praxistauglicher“. Und auch die Gesetzesnovelle bezüglich des Nebeneinanderfahrens sollte überarbeitet werden. „Weil die neuen Regeln kompliziert sind, könnte generelles Nebeneinanderfahren die Folge sein. Die Fahrbahn soll aber der Fortbewegung, nicht der Kommunikation dienen“, so ÖAMTC-Interessensvertreter Bernhard Wiesinger.

(Bild: Christof Birbaumer)

Generell sei festzuhalten, dass die neue StVO-Novelle nur knappe sieben Prozent des Unfallgeschehens adressiere, es brauche aber ein umfassendes Maßnahmenpaket, das über Rechtsvorschriften hinausgehe, hieß es seitens des ÖAMTC. Gänzlich vermissen die Experten den deutlichen Anstieg bei Unfällen mit E-Bikes.

Kritik aus Wien: „2400 Bäume müssten gerodet werden“
Kritik an der neuen StVO gab es auch aus der Bundeshauptstadt. Die Novelle sei „für eine Millionenstadt wie Wien nicht praktikabel“. Ihre Umsetzung wäre darüber hinaus mit „horrenden Kosten“ verbunden - mehr als 130 Millionen Euro wären dann fällig, rechnet die Stadt vor. Bei der generellen Umsetzung würde darüber hinaus die Verkehrssicherheit an einigen Stellen auf der Strecke bleiben.

So seien etwa bereits alle Einbahnen, an denen ein Gegen-die-Einbahn-Fahren für Fahrradfahrer praktikabel ist, freigegeben. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Unvereinbarkeit der Novelle mit Natur- und Klimaschutzinteressen der Stadt Wien: „2400 Bäume müssten dafür gerodet werden“, hieß es aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Ulli Sima.

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