Der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat am Mittwoch Im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss erneut die Vorwürfe in der Inseratenaffäre zurückgewiesen. Er habe niemals für die Vornahme eines Amtsgeschäfts eine Gegenleistung eingefordert, so Wallner in seinem Eingangsstatement: „Das entspricht nicht meinem Stil und meiner Amtsführung.“
Er habe sich mehrfach in der Causa geäußert, in der es Klärungsbedarf auf drei Ebenen gebe, erklärte Wallner. Zum einen existierten offene rechtliche Fragen zur Steuer- und Finanzprüfung, zweitens müssten inhaltliche Fragen für die Zukunft geklärt werden und drittens seien moralische Fragen zu beantworten.
Er habe jedenfalls seine politischen Funktionen immer im Bewusstsein eines „hohen moralischen Maßstabs“ ausgeübt. Zudem verwies Wallner auf die in die Wege geleitete Prüfung „sämtlicher Geschäftsabläufe“ der Jahre 2016 bis 2021 der ÖVP-Teilorganisation durch eine Steuerberatungskanzlei. Dabei soll auch das interne Kontrollsystem überprüft und konkrete Empfehlungen für die Zukunft abgeleitet werden. Ein Ergebnisbericht sei in den nächsten Wochen zu erwarten, so der Landeshauptmann.
Wallner: Ermittlungen basieren auf „anonymer Anschuldigung“
Abermals betonte Wallner, dass die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen ihn auf Zeitungsberichten über eine „anonyme Anschuldigung“ basierten. Er werde diese im Ermittlungsverfahren „in aller Deutlichkeit“ widerlegen. Auch stellte Wallner „klar“, dass er keinerlei Funktion im Wirtschaftsbund ausübe und operativ über keine Einsichtsrechte oder Eingriffsmöglichkeiten verfüge.
Der Beginn von Wallners Befragung war - wie bereits der Vormittag auch - von Geschäftsordnungsdiskussionen dominiert. Ein Novum dabei war, dass noch bevor der Verfahrensrichter die erste Frage stellen konnte, bereits eine Meldung von ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger zur Geschäftsordnung kam. Neuerlich hielt er fest, dass die Vorarlberger Inseratenaffäre nicht Thema eines Untersuchungsausschusses auf Bundesebene sein könne. Schließlich untersuche man lediglich die Vollziehung des Bundes.
Genau um diese Frage kreisten auch die zahlreichen Geschäftsordnungsdiskussionen bei der Befragung eines Bediensteten im Fachbereich Großbetriebsprüfung der Finanz am Vormittag, der mit der Steuerprüfung des Wirtschaftsbundes Vorarlberg betraut ist.
29 Einwendungen gegen Geschäftsordnung
Gezählte 29 Geschäftsordnungseinwendungen brachte die ÖVP vor, kaum dass ein Oppositionsabgeordneter gefragt hatte. Dazu kamen drei längere „Stehungen“. Verfahrensrichterin Christa Edwards folgte teils der Argumentation und negierte einen Zusammenhang mit Untersuchungsgegenstand und -zeitraum bei Fragen zum Wirtschaftsbund und dessen Gebarung bzw. Steuerakt.
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