„Krone“-Ombudsfrau

Pass scheitert an Staatsbürgerschaft

Ombudsfrau
02.06.2022 11:00

Zia R. ist perfekt integriert, spricht exzellent Deutsch. Pass erhält er trotzdem keinen. Weil er nicht staatenlos ist, wofür er gar nichts kann.

Eines fällt im Gespräch mit Herrn R. sofort auf. Seine freundliche, offene Art und sein perfektes Deutsch. Als Siebenjähriger ist er 2005 aus Afghanistan nach Österreich gekommen. Er ist hier zur Schule gegangen und hat eine Lehre als Koch abgeschlossen, hat österreichische Freunde, arbeitet und zahlt Steuern. In der Freizeit ist der 24-Jährige als Basketball-Trainer aktiv. Dennoch ist er in die Mühlen der Behörden geraten. Herr R. hätte gern ein Ausweisdokument. „Es ist schwierig, wichtige Dinge in Bezug auf eine Weiterbildung und einen Job ohne Pass zu organisieren“, begründet er seinen dringenden Wunsch.

Das Bundesamt für Fremdwesen und Asyl will sich den Fall nun noch einmal ansehen. (Bild: Gerhard Bartel)
Das Bundesamt für Fremdwesen und Asyl will sich den Fall nun noch einmal ansehen.

Da er einen Daueraufenthaltstitel besitzt, beantragte er beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den vorgesehenen Fremdenpass. Nach dem Beweisaufnahmeverfahren teilte man ihm mit, dass man beabsichtige, seinen Antrag abzulehnen. Weil einerseits die Republik Österreich kein Interesse an der Ausstellung eines Passes habe und andererseits Herr R. seine Staatenlosigkeit nicht nachweisen könne. Was aber Voraussetzung wäre.

Keine Entlassung und kein Interesse
Seine afghanische Staatsbürgerschaft würde Herr R. zurücklegen, dies liegt allerdings nicht in seiner Macht. Laut telefonischer Auskunft der afghanischen Botschaft in Wien wird derzeit niemand aus der Staatsbürgerschaft entlassen. Was sollen Betroffene aber bitte tun, wenn ihnen das von ihrem Herkunftsland verweigert wird?

Bleibt also nur die andere Möglichkeit, durch ein Interesse der Republik Österreich einen Pass zu bekommen. Warum dieses weder in wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Hinsicht bestehen soll, kann die Ombudsfrau nicht nachvollziehen. Besser als Herr R. kann man sich fast nicht integrieren.

Wir haben beim BFA noch einmal nachgefragt. Dort will man sich den Fall von Herrn R. jetzt näher ansehen. Wir sind gespannt. Fortsetzung folgt.

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