Der Streit um die Gründung einer europäischen Super League im Fußball wird in gut einem Monat vor dem Europäischen Gerichtshof ausgetragen. Für den 11. und 12. Juli sind mündliche Verhandlungen an dem europäischen Höchstgericht in Luxemburg angesetzt, wie ein EuGH-Sprecher am Freitag bestätigte.
Den Angaben zufolge wurde die Klage von der European Superleague Company bei einem Gericht in Madrid eingereicht, das wiederum den EuGH anrief. Sie richte sich sowohl gegen die Europäische Fußball-Union UEFA als auch gegen den Weltverband FIFA. Die zwölf Gründervereine um Real Madrid, den FC Barcelona und Juventus Turin sind dem EuGH zufolge auch die Aktionäre der nun klagenden European Superleague Company.
„Handeln als Kartell“
Die Klage verfolge das Ziel, festzustellen, dass die UEFA und die FIFA sich der Gründung einer Super League widersetzten, indem sie „als ein Kartell handeln und ihre beherrschende Stellung auf dem Markt der Veranstaltung internationaler Wettbewerbe für Fußballvereine in Europa und auf dem Markt der Kommerzialisierung der mit diesen Wettbewerben verbundenen Rechte missbrauchen“. Der Kläger habe zudem Sicherheitsmaßnahmen beantragt, „um die Gründung und Veranstaltung der European Super League zu ermöglichen“.
Hintergrund sind die Pläne der drei Top-Klubs Juventus, Real und Barcelona, eine Super League mit europäischen Spitzenvereinen als Konkurrenz zur Champions League der UEFA zu gründen. „Das Monopol der UEFA ist mit dem Recht der Europäischen Union unvereinbar“, sagte Florentino Pérez, Präsident von Real Madrid Ende 2021.
Plan schnell wieder verworfen
Bereits im April 2021 hatten zwölf Top-Klubs die Gründung einer Superliga verkündet, den Plan nach massiven Protesten von Ligen, Verbänden und Fans jedoch schnell wieder verworfen. Neben Juve, Real und Barcelona gehörten die beiden Mailänder Klubs AC Milan und Inter, Atlético Madrid sowie der FC Arsenal, der FC Chelsea, der FC Liverpool, Tottenham Hotspur, Manchester United und Manchester City dazu.
Nach der mündlichen Verhandlung im Juli dürfte ein Gutachten eines EuGH-Generalanwalts in der Sache folgen. Einige Monate später dürften der Gerichtshof dann sein Urteil sprechen.
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