Überraschungsurteil im Prozess gegen die Eltern des kleinen Asif. Nach den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen fällte der Einzelrichter in Linz ein Unzuständigkeitsurteil. Wird dieses rechtskräftig, muss sich das Paar (26, 24) in einem neuen Prozess wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verantworten.
Beim Prozess am Dienstag war „nur“ Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen angeklagt. Der Strafrahmen beläuft sich auf bis zu drei Jahre. Asif, der inzwischen zwei Jahre alt ist, soll als Säugling von seinen Eltern so schwer misshandelt worden sein, dass bei ihm im Linzer Keplerklinikum Rippenbrüche, Brüche beider Oberarme, des Schlüsselbeins und des Oberschenkels festgestellt wurden. Die Eltern - eine Österreicherin (26) und ihr Ehemann (24) aus Bangladesch - streiten ab, etwas mit den Verletzungen zu tun zu haben.
Massive Gewalteinwirkung
„Der Oberschenkel ist der massivste Knochen im Körper. Auch bei Säuglingen sind Brüche sehr selten“, sagt jedoch der medizinische Sachverständige am Dienstag in Linz vor dem Einzelrichter. Durch einen ungeschickten Umgang mit dem Baby könnten solche Verletzungen nicht entstehen. „Dazu braucht es massivste Gewalteinwirkung“, so der Mediziner, der auch bei den Rippenbrüchen zu einer ähnlichen Schlussfolgerung kam. „Solche Verletzungen sind nur im Rahmen von körperlicher Misshandlung möglich.“
Neues Verfahren wegen absichtlich schwerer Körperverletzung
Richter Klaus Bittmann fällte ein Unzuständigkeitsurteil. Er geht von absichtlich schwerer Körperverletzung aus, über dieses Delikt, das eine Strafdrohung von ein bis zehn Jahren hat, muss ein Schöffengericht entscheiden. Staatsanwalt und Verteidiger gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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