Die Corona-Quarantäne könnte bald der Vergangenheit angehören. Denn im Epidemiegesetz wird ein Passus eingefügt, der es dem Gesundheitsminister ermöglicht, alternativ allgemeine Verkehrsbeschränkungen einzuführen. Die Omikron-Variante habe gezeigt, dass bei vorwiegend milden Krankheitsverläufen auch Verkehrsbeschränkungen ein taugliches Mittel sein können, um die Verbreitung einzudämmen, heißt es in den Erläuterungen zu der Novelle.
Auch bei künftigen Virusvarianten, die mit Omikron vergleichbare Eigenschaften aufweisen, könnten Absonderungen entbehrlich sein und bloße Verkehrsbeschränkungen ausreichen. Die vorgesehene Verordnungsermächtigung erlaube in diesem Fall eine schnelle Anpassung an die Eigenschaften der vorherrschenden Virusvariante.
Konkret heißt es im Gesetz, der Gesundheitsminister könne durch Verordnung festlegen, „dass kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen im Verkehr mit der Außenwelt beschränkt werden“. Dies gilt freilich nur, wenn nach der Art der Krankheit keine ernste und erhebliche Gefahr für die Gesundheit anderer Personen besteht.
Öffi-Verbot, Maskenpflicht etc.
Auch was solche Verkehrsbeschränkungen sein könnten, wird angeführt. Als Auflagen kämen insbesondere in Betracht: das Erfordernis eines Nachweises über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr, die Verpflichtung zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung und Abstandsregeln. Außerdem könnten das Betreten von Arbeitsorten, das Benutzen von Verkehrsmitteln und die Teilnahme an Zusammenkünften verboten werden.
Kucher: „Nicht in Begutachtung“
SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher ärgert sich vor allem über die Vorgangsweise der Koalition. Auch heute legte das Gesundheitsministerium wieder umfangreiche Änderungen im Epidemiegesetz vor, die nicht in Begutachtung gewesen seien. Die Änderungen enthielten weitreichende Verordnungsermächtigungen und auch datenschutzrechtlich relevante Bestimmungen: „Das ist dieser Regierung egal, es wird einfach durchgepeitscht.“
Übles ahnt der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak. Er hat den Verdacht, dass die Regierung über den Abänderungsantrag eine indirekte Impfpflicht mittels der Verkehrsbeschränkungen umsetzen wolle.
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