Behörden griffen ein

Illegale Camperin von Kufstein zwangsgeräumt

Tirol
09.06.2022 08:00

Wochenlang lebte sie am Kufsteiner Fischergries. Am Mittwoch musste die 57-jährige Obdachlose ihre Zelte abbrechen. Nicht freiwillig, sondern weil es doch ein Gesetz gibt. Der Sohn wird ihr helfen.

Der Umstand, dass ihre Zeit am Kufsteiner Fischergries in Tirol ein Ablaufdatum hat, war der obdachlosen 57-Jährigen am Dienstagnachmittag beim Gespräch mit der „Tiroler Krone“ vollkommen bewusst. „Ich bekam einen amtlichen Bescheid, dass ich mein Lager bis zum 7. Juni geräumt haben muss“, erzählte sie recht teilnahmslos.

Nach langem Zusehen wurde geräumt
Ihre Augen begannen aber zu strahlen, als sie auf ihren neuesten Erwerb, den sie in einem Käfig neben ihrem Zelt positioniert hatte, zeigte und lächelnd zu erzählen begann: „Diese beiden Kaninchen habe ich mir vor einigen Tagen gekauft, sie heißen ,Laura‘ und ,Lena‘.“ Nach Wochen des humanen Zusehens und „Augenzudrückens“ seitens der städtischen Verwaltung und der sozialen Institutionen Kufsteins, die x-fache Versuche starteten, mit ihr ins Gespräch zu kommen, damit sie sich davon überzeugen lasse, medizinisch-therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, und weil eben die Interventionen in keinem, nicht einmal im kleinsten Argument auf fruchtbaren Boden fielen, griff am Mittwoch in den frühen Morgenstunden schließlich doch der Arm des Gesetzes durch: Der innerstädtische illegale Zeltlagerplatz wurde, wie im Bescheid angekündigt, amtlich vom städtischen Bauhof entfernt. Laut Kufsteins Stadtamtsdirektorin Fiona Primus geschah dies natürlich unter größtmöglicher Schonung der Betroffenen.

Mit den Hasen "Lena" und "Laura" hat sie sich sogar zwei Haustiere angeschafft. Diese wurden aber schon wieder ihren vorigen Besitzern übergeben. (Bild: Berger Hubert)
Mit den Hasen "Lena" und "Laura" hat sie sich sogar zwei Haustiere angeschafft. Diese wurden aber schon wieder ihren vorigen Besitzern übergeben.

Verstoß gegen den „öffentlichen Anstand“
Dass nun doch noch rechtliche Schritte möglich waren, basiert auf dem Tiroler Landespolizeigesetz aus dem Jahr 1976: Der „öffentliche Anstand“ war schlussendlich für die polizeiliche Räumung ausschlaggebend. Und wer, wie die Frau am Fischergriesplatz, gegen diesen Paragrafen verstößt, kann von der Exekutive des Platzes verwiesen werden. Die 57-Jährige hat gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der Sittlichkeit in der Öffentlichkeit verstoßen.

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Wenn sich die Frau kooperativ zeigen und die angebotene Hilfe in Anspruch nehmen würde, dann könnte sie sich auch darauf verlassen, dass ihr die Stadtgemeinde Kufstein helfen würde.

Martin Krumschnabel, Bürgermeister Kufstein und Rechtsanwalt

Sohn und Sozialdienste setzen sich für sie ein
Wie geht es aber nun mit der obdachlosen Frau in der Festungsstadt weiter? Wie schon in den Jahren zuvor werden die beiden Sozial-Institutionen „Pro Mente“ und „Dowas“ weiterhin zwei Augen auf sie haben. Auch einer ihrer Söhne bekräftigte gegenüber der „Tiroler Krone“, dass er bei Gericht das Ansuchen um eine Erwachsenenvertretung für seine Mutter stellte: „Ich sehe hier den einzig gangbaren Weg, dass meine Mutter nach einer Reha wieder so gut wie möglich auf die Beine kommt.“

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