Im Februar 2016 wurde eine Tirolerin in Innsbruck von einem afghanischen Asylwerber brutal vergewaltigt. Nun ist ihr Peiniger wieder auf freiem Fuß, er wurde vorzeitig aus der Haft entlassen.
Die Hölle auf Erden erlebte damals Angelika M. (Name geändert). In der Wiese eines Mehrparteienhauses in den Sillhöfen fiel ein afghanischer Asylwerber wie ein krankes Tier über sie her, vergewaltigte sie mehrfach, hielt ihr dabei mit voller Kraft den Mund zu und versetzte ihr Schläge sowie Bisse. Erst als ihre Freundin, zu der sie wollte, die Tat bemerkte und aus dem Fenster brüllte, ließ der Mann von ihr ab. Das Martyrium dauerte eine Stunde, Angelika M. trug schwere Blutungen im Unterleib davon. Noch 2016 wurde der Asylwerber zu sieben Jahren Haft sowie zu 5000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
„Ich fühle mich im Stich gelassen“
„Vor einigen Wochen klingelte es an meiner Wohnungstür. Mir wurde mitgeteilt, dass mein Peiniger am Tag darauf aus der Haft entlassen wird – obwohl die sieben Jahre noch nicht vergangen sind – und dass er in Österreich bleiben, also nicht abgeschoben wird“, schildert die Tirolerin im Gespräch mit der „Krone“, „das ist fahrlässig. Ich fühle mich vom Staat Österreich einfach im Stich gelassen. Es ist wahrlich ein schreiender Wahnsinn, mit wie viel Ungerechtigkeiten ich als Österreicherin, die immer brav gearbeitet hat, konfrontiert werde. Mein Leben wird strategisch vernichtet“.
„Wer garantiert mir, dass mir nichts passiert?“
Dass der Afghane früher aus der Justizanstalt entlassen werde, das habe Angelika M. zwar erwartet. „Aber dass er nach dieser Tat tatsächlich in Österreich bleiben darf, ist furchtbar für mich. Das kann ich nicht nachvollziehen, immerhin ist er ein verurteilter gefährlicher Straftäter. Ich habe immer noch Angst vor ihm. Unmittelbar nach der Tat sprach er mir und meiner Freundin gegenüber Morddrohungen aus. Er gilt als potenzielle Gefahr nicht nur für mich, sondern für die Gesellschaft. Wer garantiert mir, dass mir nichts passiert? Wer sorgt für meinen Schutz? Ich habe Angst um mein Leben“, sagt sie.
Nach hartem Kampf „fängt alles wieder von vorne an“
Die Tirolerin, die mehrere Kinder und Enkelkinder hat, kämpfte sich seit dem Martyrium vor sechs Jahren Schritt für Schritt ins Leben zurück. „Ich hatte Angstzustände und Schlafstörungen, wurde ein Jahr lang von einer Klinik-Psychologin betreut, bin mit diversen Hilfsvereinen in Kontakt getreten und absolvierte Selbstverteidigungskurse. Ich habe unter anderem gelernt, wie ich mich in gefährlichen Situationen am besten zu verhalten habe. Ich schaffte es schließlich, die Vergewaltigung zu verarbeiten bzw. zu verdrängen. Ich traute mich auch wieder, arbeiten zu gehen. Doch die vorzeitige Entlassung meines Peinigers zieht mir erneut den Boden unter den Füßen weg. Ich habe Panikattacken, bin wieder in psychologischer Behandlung, alles fängt von vorne an“, beklagt sie.
Ich habe Panikattacken, bin wieder in psychologischer Behandlung, alles fängt von vorne an.
Das Vergewaltigungsopfer
Eigentlich müsse sie sich, wie sie selbst sagt, auf der Stelle ins Ausland absetzen, um sich in Sicherheit zu wiegen: „Doch dafür fehlen mir leider die finanziellen Mittel. Und seien wir ehrlich: Dass das die einzige Möglichkeit ist, ist wirklich sehr traurig.“
Anwalt: „Vorgehensweise ist zu hinterfragen“
Das Tiroler Vergewaltigungsopfer wird von Anwalt Markus Abwerzger vertreten. Auch er schüttelt bezüglich der neuen Entwicklungen nur den Kopf. „Der afghanische Asylwerber, der die Tat ausgeübt hat und dafür verurteilt worden ist, hat zwei Drittel seiner Haftstrafe abgesessen und wurde nun bedingt entlassen. Dass er sich nach wie vor in Österreich befindet und noch nicht abgeschoben wurde, ist absolut nicht nachvollziehbar und auf jeden Fall zu hinterfragen“, betont er.
Die Justiz habe eigentlich fünf ganze Jahre Zeit gehabt, ein Aufenthaltsverbot gegen den verurteilten Straftäter zu erwirken. „Und sie hätte in meinen Augen auch dafür sorgen müssen, dass der Asylwerber von der Strafhaft direkt in die Schubhaft kommt und dann abgeschoben wird. Denn mit einem derartig schwerwiegenden Delikt wird er ohnedies niemals einen positiven Bescheid erhalten. Das ist ein ganz klarer Fall.“
Geht der verurteilte Straftäter einer Arbeit nach?
Doch das Ziel, den verurteilten Straftäter abzuschieben, scheint die Justiz - zumindest derzeit - nicht zu verfolgen. Laut „Tiroler Krone“-Informationen soll der Mann eine Arbeit vermittelt bekommen haben, der er auch nachgehe.
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