Zurück im Gerichtssaal

Grasser-Steuerprozess startet kommenden Montag

Politik
10.06.2022 10:43

Eineinhalb Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz steht Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am kommenden Montag wieder vor Gericht. Diesmal geht es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung aus seiner Zeit als Manager bei Meinl Power Management. Vorerst sind acht Verhandlungstage anberaumt - dem Buwog-Urteil im Dezember 2020 waren 168 Sitzungstage vorangegangen.

Den Vorsitz hat diesmal Richter Michael Tolstiuk, der bereits mehrere große Wirtschaftscausen in den vergangenen Jahren geleitet hat. Im Gerichtssaal 203 des Wiener Straflandesgerichts wird Grasser am kommenden Montag jedenfalls Bekannte treffen: die beiden Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart, die bereits im Buwog-Prozess die Anklage vertraten, sowie seinen damaligen Anwalt Norbert Wess, der ihn auch in der Steuerangelegenheit rechtsfreundlich vertritt.

Richter Michael Tolstiuk (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Richter Michael Tolstiuk

Als weiterer Angeklagter muss sich neben Grasser sein damaliger Steuerberater verantworten, dem die Schaffung einer Verschleierungskonstruktion zur Last gelegt wird.

Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe droht
Der Vorwurf in dem Finanzstrafverfahren lautet, dass Grasser Millionen-Provisionen aus seiner Tätigkeit für die Meinl Power Management in seiner Einkommenssteuererklärung nicht angegeben hat und zu wenig Steuern zahlte. Die laut Anklage verursachte Abgabenverkürzung beläuft sich auf rund 2,2 Millionen Euro. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen vor, also bis zu 4,4 Millionen Euro. Neben der Geldstrafe kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden. Grasser weist die Vorwürfe zurück.

Ursprünglich wurde das Ermittlungsverfahren gegen acht Beschuldigte (sechs Personen und zwei Verbände) geführt. Die Ermittlungen waren „auch aufgrund einer weitverzweigten Stiftungskonstruktion mit einer Vielzahl an zu analysierenden Stiftungsverträgen und internationaler Verflechtungen äußerst komplex und umfangreich“, hielt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bei Anklageerhebung fest.

Grasser war nach seiner Amtszeit als Finanzminister in zwei Regierungen von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) im Jahr 2007 als Manager in das Meinl-Wirtschaftsimperium eingestiegen. Die Meinl Power Management Ltd. (MPM) mit Sitz auf der Kanalinsel Jersey war die Managementgesellschaft der Meinl International Power (MIP), die im Jahr 2007 an die Börse ging. Grasser war an der MPM beteiligt, ebenso die Meinl Bank. 2009 zog sich Grasser aus der Gesellschaft zurück.

Karl-Heinz Grasser mit seinem Anwalt Norbert Wess (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH/APA-POOL)
Karl-Heinz Grasser mit seinem Anwalt Norbert Wess

Dem war ein Protest von Aktionären vorangegangen, die erste Hauptversammlung der MIP im Mai 2008 verlief bereits turbulent. Wenig erfreulich entwickelte sich währenddessen der Kurs der MIP-Zertifikate, der seit dem Börsenstart Mitte 2007 von neun auf zwischenzeitlich unter fünf Euro eingebrochen war. Fast ein Jahr nach der ersten Hauptversammlung kündigte Grasser an, seinen Drittelanteil an der MIP abzugeben.

Aussage gegen Aussage
13 Jahre später versucht nun das Gericht zu klären, ob die MIP-Vertriebsprovisionen Grasser zurechenbar sind und ihn eine persönliche Steuerpflicht trifft - der Ex-Finanzminister sieht es nicht so. Er sagt, er habe sich voll auf seinen Berater verlassen, während dieser angibt, Grasser habe die Konstruktion eigenmächtig verändert. Es geht dabei um einen Provisionserlös von 4,38 Millionen Euro an Meinl-Provisionen, von denen Grasser 2,16 Millionen an Abgaben hinterzogen haben soll.

Zitat Icon

Sie sehen mich traurig und schockiert. Dieses Urteil sprengt alles, was ich mir vorstellen konnte.

Karl-Heinz Grasser

Für den Erstangeklagten in der Buwog-Causa, Grasser, verhängte der Schöffensenat unter Richterin Marion Hohenecker eine achtjährige Haftstrafe - nicht rechtskräftig. Das Berufungsverfahren zu dem erstinstanzlichen Urteil wird erst im kommenden Jahr stattfinden.

Bei der mündlichen Urteilsverkündung im Wiener Straflandesgericht sagte Hohenecker in Richtung des ehemaligen Finanzministers: „Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein.“ Grasser wiederum meinte nach dem Urteil zu Journalisten: „Sie sehen mich traurig und schockiert. Dieses Urteil sprengt alles, was ich mir vorstellen konnte.“

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