Klage abgewiesen

Defekte Verhütungsspirale: Keine Amtshaftung

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen wies den Antrag in der „Verhütungsspiralen-Causa“ ab. Argumentiert wurde damit, dass das Gericht den Einzelnen nicht schütze.

Abgewiesen wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen die Amtshaftungsklage gegen die Republik in der „Verhütungsspiralen-Causa“. Der Verbraucherschutzverein VSV war ja der Ansicht, dass das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) Warnhinweise der spanischen Behörden verschlafen habe, Frauen über das Risiko der Eurogine-Spiralen zu warnen.

Operationen notwendig
Wie berichtet, waren Teile davon im Körper abgebrochen, Betroffene mussten operiert werden. Es gibt aber bereits (nicht rechtskräftige) Urteile österreichischer Bezirksgerichte, die Frauen Schadenersatz zusprechen. VSV-Obmann Peter Kolba wird berufen: „Die Begründung, dass ein Gesetz die Allgemeinheit und nicht Einzelne schütze, kennen wir schon aus den Ischgl-Corona-Verfahren“.

Porträt von Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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