Ein Salzburger fuhr weg und ließ dabei ein Fenster gekippt offen. Einbrecher nutzten ihre Chance und stiegen ein. Deswegen zahlt die Versicherung nichts.
Ein Rechtsstreit zwischen einem Salzburger und seiner Versicherungsfirma zeigt, wie sich bereits Kleinigkeiten auf Schadensfälle auswirken. Der Mann hatte laut Obersten Gerichtshofs bei der beklagten Firma eine Haushaltsversicherung abgeschlossen, die auch das Risiko eines Einbruchsdiebstahls deckt.
Im Artikel 5 des Vertrags findet sich der Passus „Obliegenheiten des Versicherungsnehmers“: Darin steht, dass alle Türen, Fenster und Öffnungen „stets ordnungsgemäß verschlossen zu halten“ sind. Als der Salzburger für eine Woche sein Zuhause verließ, ließ er das Fenster zur ebenerdigen Werkstatt in gekippter Stellung offen.
Gericht gab Versicherungsfirma recht
Es kam zum Einbruch: Unbekannte drückten ausgerechnet das gekippte Fenster auf, öffneten die Verriegelung mit einem Draht und stiegen ein. Im Inneren brachen sie noch eine Metall-Tür auf – ob sie Beute machten, ist unklar.
Der Salzburger meldete den Fall, doch die Versicherung wollte nichts zahlen. Zu Recht, wie das Gericht feststellte: Durch das gekippte Fenster, rechtlich eine „Obliegenheitsverletzung“, wurde den Tätern das Eindringen erleichtert. Der Salzburger bleibt nun auch auf den Gerichtskosten sitzen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.