Wenig ist übriggeblieben von 1181 Vorwürfen des Landes Oberösterreich zur Untermauerung der Absetzung von Dr. Georg Wojak als Bezirkshauptmann von Braunau im Jahr 2019. Kürzlich hat der Oberste Gerichtshof auch die über ihn teilbedingt verhängte Geldstrafe halbiert, siehe Bericht hier. Nun verlangt die Landesregierung - zwangsläufig, wie es heißt - die Kosten für den Anwalt des Landes aus dem Strafverfahren von Wojak zurück.
Einzig wegen Untreue mit einem Schaden in der Höhe von 150 Euro - Wojak hatte zwei Strafen, die er für ungerechtfertigt hielt, für jemanden aus der Amtskasse gezahlt - wurde er, wie berichtet, zu einer Geldstrafe verurteilt. Daher fordert das Land OÖ nun von Wojak die Kosten für den Rechtsanwalt zurück, der es als Privatbeteiligte im Strafverfahren vertreten hatte.
Forderung muss eingetrieben werden
Es handelt sich um ca. 6000 € - und nicht jeder am Eintreiben dieser Forderung Beteiligte soll damit glücklich sein. Aber sie existiert und muss aus rechtlichen Gründen auch eingetrieben werden. „Berechtigte Forderungen des Landes sind auch zu tragen“, sagt Wojak pragmatisch dazu, nicht ohne sich erneut gegen den dem Urteil zugrundeliegenden Vorwurf zu verteidigen: „Ich wollte Schaden (Amtshaftung) vom Land abwenden!“
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