Ein Unternehmer wurde beim erlaubten Tanken im Halte- und Parkverbot in Linz abgestraft. Der Kurzpark-Schein fehlte.
E-Autos liegen im Trend. Doch beim Aufladen müssen Autofahrer, die elektrisch unterwegs sind, aufpassen, sonst riskieren sie einen Strafzettel. So passiert an der Ladestation Ecke Fadingerstraße/Bethlehemstraße in Linz. Josef W. stellte sein Fahrzeug zum Auftanken im Halte- und Parkverbot ab, von dem Elektroautos während der Ladezeit ausgenommen sind. Als er zu seinem Auto zurückkehrte, fand er einen Strafzettel an der Windschutzscheibe, weil er keinen Parkschein für die gebührenpflichtige Kurzparkzone gelöst hatte. 32 Euro soll er zahlen. „Warum soll ich für die Kurzparkzone zahlen, wenn ich im Halte- und Parkverbot stehe? Ich werde gegen diese Strafe Einspruch erheben.“
Schlechte Chancen für Einspruch
Der Unternehmer hat aber schlechte Chancen. Anfang 2021 entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass weitergehende Verkehrsbeschränkungen die Kurzparkzone keinesfalls unterbrechen. Das heißt, dass auch im Bereich von Halte- und Parkverboten in Kurzparkzonen die Parkgebühr zu entrichten ist. Da wusste anscheinend ein Linzer Parksheriff ganz genau Bescheid. Einen Hinweis dazu sucht man im Bereich der Ladestation in der Fadingerstraße vergeblich. Vizebürgermeister Martin Hajart lässt nach „Krone“-Anfrage für das Mobilitätsressort prüfen, ob bei Halte- und Parkverboten ausgenommen E-Ladetätigkeit Hinweise auf die Geltung der Kurzparkzone angebracht werden können.
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