Am 12. August 2020 starb Melina (Name geändert) an einer Drogen-Überdosis. Der Vater der 13-Jährigen prozessiert gegen die Tirol Kliniken. Am Freitag fand in Innsbruck die erste Verhandlung statt.
Melinas Drogentod erschütterte Tirol. Die 13-jährige Innsbruckerin hatte es von Beginn an schwer. Als Kleinkind von der Mutter geschlagen, mit sieben Jahren bereits in der Kinderpsychiatrie in Hall. „Sie hatte keinen guten Start ins Leben“, sagte ihre Tante vor Gericht aus und betonte, dass „wir sie alle geliebt haben“. Im Frühjahr 2020 griff Melina erstmals zu Drogen, anfangs rauchte sie nur Cannabis, schnell jedoch spritzte sie sich Medikamente. „Sie hat ein Mittel gefunden, um ihren inneren Schmerz abzutöten“, so die Tante.
Begonnen habe bzw. neu entfacht worden sei laut dem erziehungsberechtigten Vater das Drama, als Melina 2020 wieder mehr Kontakt zu ihrer Mutter hatte. In Tagebüchern las man nach dem Tod der 13-Jährigen zudem von Freundinnen, die Drogen konsumierten. Bald bekam die Tante Nadelstiche am Arm ihrer Nichte zu Gesicht: „Das war – Bum!“, erzählt sie geschockt.
Fünf Spitalsaufenthalte binnen fünf Monaten
Im April, Mai, Juli und zweimal im August war Melina dann in der Klinik bzw. in der Psychiatrie. Die Familie bettelte um eine stationäre Aufnahme, der Vater bot sogar an, die Obsorge abzugeben, damit seiner Tochter endlich von irgendeiner Seite wirklich geholfen werde. Nach einer Nacht war Melina aber meist wieder „auf freiem Fuß“. Der Knackpunkt: Niemand durfte sie gegen ihren Willen festhalten. Und jegliches Therapie- oder Behandlungsangebot lehnte sie ab.
Am 12. August – eine Woche nach ihrer letzten Entlassung – fand man Melina leblos in einer Wohnung in Telfs (Bezirk Innsbruck-Land). Es konnte nur mehr der Tod der 13-jährigen Innsbruckerin festgestellt werden. Gegen den Vater eines Freundes von Melina wurde ermittelt – er wohnte in der Wohnung, in der das Mädchen gefunden worden war. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt.
Vater klagte die Tirol Kliniken
Der Vater von Melina klagt die Tirol Kliniken an. Er fordert neben 20.000 Euro Trauergeld vor allem die Einsicht, dass man Melina hätte zwangsunterbringen müssen - also eine Änderung des österreichischen Gesetzes. Denn laut diesem darf man eine drogenabhängige Unmündige nur stationär behandeln, wenn sie erstens dem zustimmt oder zweitens fremd- oder selbstgefährdend ist.
Ein sehr tragischer Fall. Im Mittelpunkt muss das Bemühen stehen, so etwas künftig zu verhindern. Nach den Zeugenaussagen fühle ich mich mehr denn je bestätigt, dass es grob fahrlässig war, das Mädchen zu entlassen.
Markus Abwerzger, Klagsvertreter der Familie der 13-jährigen Melina
Letzteres war sie laut Familie zweifelsohne, das würden Ritzwunden, mehrere Überdosen und schlussendlich die eine tödliche Dosis zeigen. Nach dem Tod des Mädchens fand die Tante auch noch Zeichnungen im Kinderzimmer, die eine klare Selbstgefährdung nahelegen.
Im zweiten Teil am Sonntag lesen Sie: Die Aussagen der Ärzte, Psychologen und Betreuer von Melina.
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