Neue Verordnung

Für Fischotter ist die totale Schonzeit vorbei

Oberösterreich
11.06.2022 13:00

Lange hatte der Fischotter Schonzeit. Nun dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wieder Tiere entnommen werden. Das hat die OÖ. Landesregierung in einer Verordnung beschlossen. Das soll den Fischbeständen in Teichen zu Gute kommen.

Lange war der Fischotter streng geschützt. Mit einer Population von schätzungsweise 646 Tieren ist der Erhaltungszustand des Fischotters entlang der heimischen Flüsse und Gewässer aber nun so günstig angewachsen, dass die Marderart, die sich von Fischen ernährt, im Land Ob der Enns von der Roten Liste gestrichen werden kann. Zu dieser fachlichen Einschätzung kam das OÖ Fischotter-Monitoring der Grazer Karl-Franzens Universität.

Nur in bestimmten Regionen
Auf dieser Basis hat nun die Landesregierung eine erste Fischotter-Verordnung beschlossen, die ab Mitte September einer jagdlichen Bestandsregulierung grünes Licht gibt. In bestimmten Regionen dürfen Fischotter dürfen also mit Fallen oder Schusswaffen erlegt werden. Die Verordnung, die vom Landesfischereiverband begrüßt wird, ist zunächst bis 2028 in Kraft.

Fischzüchter dürfen aufatmen
Das Ziel der ersten Oö. Fischotterverordnung ist die Herstellung eines natürlichen Gleichgewichts in und an allen Gewässern Oberösterreichs, die Unterstützung der Entwicklung natürlicher Laichplätze für heimische Fischbestände, der Schutz der Teichwirtschaft und damit heimischer Fischproduktion unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des günstigen Erhaltungszustands des Fischotters. Durch den Fischotter war der Fischbesatz vor allem in Zuchtgewässern deutlich gesunken.

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