Der Bus-Lenker darf nach wahnwitziger Aktion seinen Job vorerst behalten. Hat sein Verhalten strafrechtliche Folgen?
„Völlig verantwortungslos.“ „Eine Dummheit.“ „Was ist denn das für einer?“ Die Reaktionen der „Krone“-Leser gehen in eine eindeutige Richtung. Sie haben kein Verständnis für das Verhalten eines Bus-Chauffeurs, der vergangene Woche eine Schulklasse nach Salzburg gefahren hat. Er pfiff auf alle Regeln - und zog sich während der Fahrt einfach seine Schuhe aus und legte die Füße lässig aufs Armaturenbrett. Schüler filmten die Szenerie - die „Krone“ berichtete.
Einer Entlassung entging der erfahrene Busfahrer nur knapp. Sein Arbeitgeber bat ihn zum Rapport, samt schriftlicher Abmahnung. Der Mann hatte Glück, dass ihn die Polizei nicht bei seiner Aktion erwischt hat. „Es hätte eine Verwaltungsstrafe gegeben“, heißt es seitens der Exekutive auf Anfrage. Und: „Bei einer konkreten Gefährdung könnte das Verhalten des Chauffeurs auch strafrechtlich relevant sein.“
Dazu kam es nicht – die Schulklasse erreichte wohlbehalten die Stadt Salzburg.
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