Eineinhalb Jahre nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz steht Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am heutigen Montag erneut vor Gericht. Diesmal geht es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung aus seiner Zeit als Manager bei der Meinl Power Management. Gleich beim Prozessauftakt gab es eine gehörige Überraschung: Reporter und Journalisten waren unerwünscht, wurden nach 20 Minuten aus dem Saal gebeten. Der Prozess soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Den Vorsitz bei dem Verfahren in Wien hat Richter Michael Tolstiuk, der bereits mehrere große Wirtschafts-Strafverfahren geleitet hat. Die beiden Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart hatten bereits im Buwog-Prozess die Anklage vertreten.
Viele Juristen anwesend
Zahlreiche weitere Anwälte und Schöffen tummelten sich am Montagvormittag vor Ort im Wiener Straflandesgericht. Obwohl nur zwei Schöffen für das Urteil benötigt werden, ging das Straflandesgericht auf Nummer sicher und nominierte neun Schöffen, um etwaige Ausfälle zu kompensieren. Zum Vergleich: Beim Grasser-Prozess zu Buwog und Terminal Tower Linz waren zwölf Schöffen zugegen.
Auch Grassers Ex-Steuerberater muss sich verantworten
Während Grasser - wie schon im Buwog-Prozess - auf die Vertretung von Anwalt Norbert Wess setzt, hat der Zweitangeklagte, sein damaliger Steuerberater, gleich drei Rechtsvertreter samt einem Experten mit „besonderem Fachwissen“ zur Seite. Dem Steuerberater wird die Schaffung einer Verschleierungskonstruktion zur Last gelegt - was dieser bestreitet.
Höchstpersönlicher Lebensbereich
Auch die beiden Angeklagten waren Montag früh bereits vor Ort und begrüßten sich per Handschlag. Was sich des Weiteren bei dem Prozess tut, wird der Öffentlichkeit aber größtenteils verwehrt bleiben: „Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 123 Finanzstrafgesetz“, hieß es plötzlich. Der höchstpersönliche Lebensbereich sei betroffen.
Nach Informationen der „Krone“ musste Richter Tolstiuk so entscheiden, weil sich die Verteidiger im Antrag einig waren und auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nichts gegen einen Ausschluss der Öffentlichkeit einzuwenden hatte …
Grasser schweigsam
Grasser, im dunklen Anzug mit hellblauer Krawatte, trat in den ersten Minuten des Prozesses, vor dem Ausschluss der Öffentlichkeit, sehr schweigsam auf. Fragen zu seinen beruflichen Tätigkeiten, seinem Einkommen und etwaigen Schulden wollte er nicht beantworten. Der Mitangeklagte hielt es ebenso.
Bis zu zwei Jahre Haft drohen
Der Vorwurf in dem Finanzstrafverfahren: Grasser soll Millionen-Provisionen aus seiner Tätigkeit für die Meinl Power Management in seiner Einkommenssteuererklärung nicht angegeben und zu wenig Steuern gezahlt haben. Die laut Anklage verursachte Abgabenverkürzung beläuft sich auf rund 2,2 Millionen Euro. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen vor, auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann verhängt werden.
Grasser bestreitet alle Vorwürfe. Vorerst sind acht Verhandlungstage anberaumt.
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