Geldnot in der Karenz

Wegen Teuerung: Mutter beklagt „Babyarmut“

Familie
15.06.2022 06:00

Das Kinderbetreuungsgeld für die Zeit nach der Geburt wurde seit Jahren nicht erhöht. Für Jungfamilien wird es immer enger.

Der Kampf gegen Kinderarmut wird oft als zentrales politisches Anliegen genannt. Durch die Teuerung kommt eine neue Dimension dazu: Babyarmut. „Kinderwagen, Bettchen, Wickelunterlagen, Babyausstattung und Kleidung. Wie soll ich das alles bezahlen?“, wendet sich eine besorgte Leserin an die „Krone“. Und führt ein Argument ins Treffen.

Geld reicht für Jungfamilien längst nicht mehr aus
„Alles wird teurer, aber das Kinderbetreuungsgeld wird nicht angehoben. Bleibt man - wie in der längsten Variante vorgesehen - zwei Jahre und vier Monate nach der Geburt zu Hause, bekommt man nur etwas mehr als 400 Euro im Monat. Das sind maximal die Einkäufe für zwei Wochen“, klagt sie, „Dazu kommen aber noch Miete, die Heizkosten, der Strom, die GIS, Hygieneartikel usw.“ Selbst wenn der Partner arbeiten geht, reiche das Geld für Jungfamilien längst nicht mehr aus.

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Eine Verankerung der sozialen Grundrechte in der österreichischen Verfassung ist dringend notwendig. Österreich ist das einzige Land in der EU, das keine sozialen Grundrechte in der Verfassung fixiert hat.

Volksanwalt Bernhard Achitz

Anpassung an Inflation wird gefordert
„Das Kinderbetreuungsgeld wurde seit der Einführung im Jahr 2002 nicht mehr erhöht“, beklagt Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp, „Gerade in Zeiten des Teuerungswahnsinns müssen alle Familienleistungen an die Inflation angepasst werden. Es ist eine Schande, dass die Regierung auf das Kinderbetreuungsgeld offenbar vergessen hat.“ - Immerhin sei der Verbraucherpreisindex seit 2002 um stattliche 50 Prozent angestiegen.

Beschwerden stiegen um über 40 Prozent
„2010 wurde das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld als Wahlmöglichkeit geschaffen, seit 2017 gibt es ein Konto, wo Tag-genau eine Bezugsdauer gewählt werden kann“, kontert das Bundeskanzleramt, dass es sehr wohl Novellen gab, die Verbesserungen brachten. Zu wenig, findet die Volksanwaltschaft. 2021 befasste sie sich in mehr als 400 Fällen mit Beschwerden zu familienbezogenen Leistungen, wie Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld. Das war gegenüber 2020 ein Anstieg von über 40 Prozent.

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In Zeiten des Teuerungswahnsinn müssen alle Familienleistungen an die Inflation angepasst werden. Es ist eine Schande, dass die Regierung auf das Kinderbetreuungsgeld offenbar vergessen hat.

Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp

Volksanwalt will Verankerung der sozialen Grundrechte in der Verfassung
„Die Volksanwaltschaft hat schon öfter aufgezeigt, dass die Familienleistungen enorm an Kaufkraft verloren haben. Familien mit niedrigen Einkommen müssen jeden Cent dreimal umdrehen“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. „Eine Verankerung der sozialen Grundrechte in der österreichischen Verfassung ist dringend notwendig. Österreich ist das einzige Land in der EU, das keine sozialen Grundrechte in der Verfassung fixiert hat.“

Familienbeihilfe verlor seit 2000 um 30 Prozent an Wert
So verlor auch die Familienbeihilfe zwischen 2000 und 2021 um 30 Prozent an Wert. Neben dem einmaligen Zuschuss im August in der Höhe von 180 Euro pro Kind kündigte die Regierung nun eine Valorisierung an. Wann folgen auch beim Kinderbetreuungsgeld Anpassungen?

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