Nach dem angekündigten Rückzug von Tirols Landeshauptmann Günther Platter konnten sich die ÖVP und die Grünen auf vorgezogene Wahlen im Herbst einigen. Die Landtagswahl wird demnach am 25. September stattfinden. Das gaben am Mittwochvormittag die beiden Klubobmänner Jakob Wolf (ÖVP) und Gebi Mair (Grüne) bei einer Pressekonferenz in Innsbruck bekannt. Eine Einigung gibt es auch bei der Wahlkampfkostenobergrenze.
Drei Monate Wahlkampf statt neun oder zehn: Das ist das Hauptargument für das Vorziehen der Landtagswahl auf Herbst. Doch nach dem angekündigten Rückzug von Platter gab es zunächst ein Tauziehen zwischen Schwarz und Grün hinsichtlich des Termins. Man sei gewählt, um zu arbeiten, sprach sich Klubobmann und Spitzenkandidat Gebi Mair (Grüne) im Vorfeld noch gegen ein Vorziehen der Landtagswahl aus und spielte auf notwendige Maßnahmen gegen die Teuerung, das Voranbringen der Energiewende sowie Themen wie Parteienfinanzierung und Wahlkampfkostenobergrenze an.
Frühestmöglicher Termin
Doch jetzt konnte man sich einigen: Was die „Krone“ schon Mittwochfrüh erfahren hatte, wurde am Vormittag offiziell bestätigt. Wolf und Mair gaben bei der Pressekonferenz bekannt, sich auf den Wahltermin am 25. September geeinigt zu haben. Die Volkspartei hatte von Anfang an den 25. September favorisiert, weil er laut Fristenlauf der frühestmögliche Termin ist.
Denn die Landeswahlordnung sieht vor, dass im Fall einer frühzeitigen Beendigung der fünfjährigen Periode der Landtag drei Monate vor der Wahl die Selbstauflösung beschließen muss. Diese Frist würde im regulären Juli-Landtag unterschritten, die Einberufung eines Sonderlandtags nächste Woche ist daher nötig. Den hätte die ÖVP theoretisch ohne Grüne festlegen können, zudem wäre ihr die Zweidrittel-Mehrheit für den Neuwahlantrag ohnehin schon sicher gewesen.
Sonderlandtag am 24. Juni
Der nun vereinbarte Neuwahlantrag umfasse die Abhaltung eines Sonderlandtages am 24. Juni. Dort soll mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die Auflösung des Landtages beschlossen werden. Dazu lade man die Oppositionsparteien ein, so Wolf und Mair. Eine Mehrheit für die Auflösung des Landtages gilt als fix.
Obergrenze für Wahlkampfkosten
Zudem haben sich Schwarz und Grün auch auf eine Wahlkampfkostenobergrenze geeinigt. Diese liegt bei 1,5 Millionen Euro. Beschlossen wurde von den Koalitionären unter anderem auch ein Spendenannahmeverbot.
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