Was ist wo tabu?

Autoreisen ins Ausland: Wo hohe Strafen drohen

Reisen & Urlaub
15.06.2022 11:29

Bei Autoreisen ins Ausland sollte man darauf achten, dass nicht nur die Bestimmungen von den heimischen abweichen, sondern auch die Kosten können erheblich höher sein. Prinzipiell gilt: Was in der Heimat tabu ist, sollte es jedenfalls auch im Ausland sein. Neben teils hohen Geldstrafen drohen Kfz-Enteignung oder sogar Freiheitsentzug.

  • Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss drohen drastische Folgen, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. In Italien wird bei einer Alkoholisierung von mindestens 1,5 Promille sogar das Fahrzeug beschlagnahmt - sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind. In Spanien muss man bei 1,2 Promille mit drei Monaten Freiheitsstrafe rechnen. Generell hat man es bei Überschreitung der (meist 0,5) Promillegrenzen mit hohen Geldstrafen zu tun.
  • Wer den Gurt nicht anlegt, muss in Spanien mindestens 200 Euro zahlen, in Griechenland sogar 350 Euro. Hier besteht auch Helmpflicht für alle Motorradfahrer und -innen, sonst drohen hohe Geldstrafen oder gar der Führerscheinentzug.
  • „Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit saftigen Strafen rechnen. In Frankreich mit mindestens 135, in Italien mit 165 und in Spanien mit mindestens 200 Euro“, weiß die Juristin.
  • Auch für Verstöße gegen Tempolimits wird es teuer: Überschreitungen von 20 km/h kosten in Italien mindestens 175 Euro (nachts sogar um ein Drittel mehr) und in der Schweiz umgerechnet ebenfalls ab 175 Euro.
  • Der Strafrahmen für das „Überfahren“ einer roten Ampel reicht in Deutschland von 90 bis 360 Euro. In Slowenien kostet das Delikt 300 Euro und in der Schweiz umgerechnet rund 245 Euro.
(Bild: Soloviova Liudmyla - stock.adobe)
  • Falschparken: In Spanien wird man mit bis zu 200 Euro gestraft, in Ungarn bis zu 265 Euro.

„Bekommt man im Ausland eine Strafe, ist es generell am effizientesten und billigsten, wenn man gleich vor Ort bezahlt“, rät Pronebner. In manchen Ländern bekommt man auch erhebliche Rabatte: So wird z. B. in Spanien bei Bezahlung innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen ab Zustellung möglich - wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag.

Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich.

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