Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat im Prozess gegen Ex-FIFA-Präsident Joseph Blatter und Ex-UEFA-Chef Michel Platini für beide eine Freiheitsstrafe von je einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung gefordert. Platini soll zudem eine Geldstrafe von rund 2,2 Millionen Franken (2,12 Millionen Euro) zahlen. Beide müssen sich in Bellinzona wegen des Vorwurfs des Betrugs und weiterer Delikte verantworten, sie weisen alle Anschuldigungen zurück. Das Urteil soll am 8. Juli fallen.
Am sechsten Tag des Prozesses hatte die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten. Blatter und Platini seien des Betrugs, allenfalls der Veruntreuung oder der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der Urkundenfälschung schuldig, sagte Bundesstaatsanwalt Thomas Hildbrand am Mittwoch vor dem Bundesstrafgericht. Die Angeklagten hätten „nicht den Hauch von Reue“ gezeigt.
„Ohne triftigen Grund“
„Blatter und Platini konnten sich frei für oder gegen das Recht entscheiden“, sagte Hildebrand. Sie hätten sich „ohne triftigen Grund“ für das Unrecht entschieden. Das Absprechen untereinander spreche für eine „nicht unbeachtliche kriminelle Energie“. Der 86-jährige Blatter hatte zuvor in seiner Vernehmung die Vorwürfe bestritten und eine mediale Vorverurteilung beklagt. Die Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken an Platini (66) sei beim Fußball-Weltverband durch alle notwendigen Gremien gegangen.
Dass die Zwei-Millionen-Zahlung an den früheren Präsidenten der Europäischen Fußball-Union auf einer Abmachung beruhe, sei eine Schutzbehauptung der Beschuldigten, sagte Hildbrand. Es gebe keine rechtliche Grundlage für diese Zahlung.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, dass sie den Weltverband über eine angeblich noch ausstehende Forderung Platinis getäuscht haben. Blatter soll laut Anklage unrechtmäßig die Zahlung der FIFA in Höhe von zwei Millionen Franken (nach heutigem Stand rund 1,92 Millionen Euro) plus Sozialversicherungsbeiträge an Platini bestätigt haben.
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