Wegen Mitschuld
Missbrauchsopfer klagte gegen emeritierten Papst
Ein Missbrauchsopfer eines katholischen Priesters in Deutschland hat Klage gegen den mutmaßlichen Täter, aber auch gegen den emeritierten Papst Benedikt eingereicht. Dieser habe von dem sexuellen Missbrauch gewusst, es aber „billigend in Kauf genommen“, dass der Priester ein Wiederholungstäter sei. Ziel des Anwalts ist es, eine Schuld der katholischen Kirche festzustellen.
Dazu hat der Jurist Andreas Schulz laut Medienberichten eine Feststellungsklage eingereicht, mit der aber keine strafrechtliche Verfolgung möglich ist. Der Grund dafür ist, dass die Missbrauchstaten strafrechtlich bereits weitgehend verjährt sind. Der 38-jährige Kläger aus Bayern soll als Kind von einem Priester sexuell missbraucht worden sein. Folgen soll das für den mutmaßlichen Täter aber keine gehabt haben. In der Klageschrift heißt es, dass Joseph Ratzinger, der spätere und mittlerweile emeritierte Papst Benedikt, „Kenntnis von allen Umständen“ gehabt habe und den Priester weiterhin in der Seelsorge eingesetzt habe. Das Schicksal des Klägers stehe zudem exemplarisch für eine Vielzahl von Betroffenen des kirchlich sexuellen Missbrauchs, heißt es laut dpa weiter.
Gutachten bestätigte „nicht angemessene Behandlung“
Das Landesgericht Traunstein bestätigte am Mittwoch den Eingang der Klage, nannte aber keine Namen oder Details. Angeklagt sind laut der Deutschen Presse-Agentur zusätzlich zu Ratzinger das Erzbistum München und Freising sowie ein ehemaliger Erzbischof, Kardinal Friedrich Wetter. Das Erzbistum München und Freising stellte im Jänner bereits ein Gutachten einer Anwaltskanzlei vor, das zu dem Ergebnis gekommen war, dass Fälle von sexuellem Missbrauch über Jahrzehnte nicht angemessen behandelt wurden. Dem emeritierten Papst Benedikt wird darin ebenfalls Fehlverhalten in mehreren Fällen vorgeworfen.
Noch keine Reaktion von Ratzinger
Er verfasste damals einen Brief, in dem er die Opfer um Entschuldigung bat. Konkrete Vertuschungsvorwürfe wies er aber entschieden zurück. Auf Anfragen zur aktuellen Klage reagierte Joseph Ratzinger bisher nicht. Selbiges gilt für die angeklagte Erzdiözese.
Der Kläger soll auf Schadenersatz hoffen. „Er will erreichen, dass ein weltliches Gericht ebenfalls feststellt, dass der Papst Emeritus Benedikt XVI. hierzu verpflichtet ist, weil dieser als Erzbischof verantwortlich zugestimmt hat, den Priester (...) wieder in der Gemeindearbeit einzusetzen, obwohl dem Erzbistum München und Freising die sexuellen Übergriffe (...) bekannt waren“, berichteten deutsche Medien.
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