Seit Finanzamt und Co. wieder „ernst“ machen, steigt die Zahl der Insolvenzen. Auffallend: Immer öfter weisen Gerichte in Oberösterreich den Konkursantrag ab.
Abweisung eines Gläubigerantrages auf Insolvenzeröffnung mangels Kostendeckung, heißt es sperrig wie lapidar, wenn nach der Prüfung durch ein Konkursgericht feststeht, dass das in finanzielle Nöte geratene Unternehmen in Oberösterreich nicht einmal mehr 4000 Euro auftreiben kann, damit ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. 4000 Euro! Dieser Betrag ist nötig, um die Verfahrenskosten zu begleichen.
Eine Situation, die in den letzten Wochen immer öfter auftritt. Zwischen Jänner und Mai wurden bereits 99 Konkursanträge aus Geldmangel abgewiesen. „Es gibt einen massiven Anstieg der Abweisungen“, bestätigt auch Petra Wögerbauer vom Kreditschutzverband von 1870. Was die Ursache dafür sein könnte? „Abgabengläubiger wie das Finanzamt, die Gesundheitskasse oder die Sozialversicherung stellen wieder vermehrt Gläubigeranträge - zuerst trifft es meist die Firmen, die wirtschaftlich schon sehr ausgehöhlt sind“, so Wögerbauer.
In normalen Jahren werden von den Gerichten in Oberösterreich durchschnittlich etwa 230 Insolvenzverfahren über zahlungsunfähige Firmen mangels Kostendeckung nicht eröffnet.
Petra Wögerbauer, KSV 1870
In der Akutphase der Pandemie waren die Institutionen den Betrieben mit Stundungen und Ratenzahlungen für Beiträge entgegengekommen - nun ist damit Schluss. Doch was passiert, wenn ein Verfahren nicht eröffnet werden kann? Die Gewerbebehörde wird informiert, es folgt der Entzug der Gewerbeberechtigung. Meist bleiben die Firmen eine Zeit lang trotzdem noch am Markt. „Manche Schuldner kalkulieren damit, andere kämpfen auf aussichtslosem Posten weiter“, so Wögerbauer.
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