300 bis 500 Euro mehr

Kalte Progression: So wirkt sich Abschaffung aus

Wirtschaft
24.06.2022 05:59

Für Durchschnittsverdiener bis zu 500 Euro mehr im Jahr: So soll sich laut Finanzminister im Schnitt die Abschaffung von zwei Dritteln der kalten Progression bei der Lohnsteuer auswirken.

„Wir haben gesehen, dass es nicht einfach ist, das Geld zu den Menschen zu bringen“, erklärt Finanzminister Magnus Brunner seine Erfahrung aus den Verhandlungen über das Anti-Teuerungs-Paket.

Der größte Brocken betrifft die Abschaffung der kalten Progression, die auf Dauer vorgesehen ist. Das Gesetz dazu muss erst ausformuliert werden, doch der Ablauf ist so geplant: Man nimmt die Inflation vom Juli des vorigen bis Juni des heurigen Jahres. Die bringt dem Fiskus bei der Lohnsteuer Zusatzeinnahmen, die zu zwei Dritteln im Folgejahr zurückbezahlt werden. „Das bringt im Schnitt 1 bis 1,6 Prozent mehr Nettolohn“, rechnet Brunner vor. Bei Durchschnittseinkommen wären das netto 300 bis 500 Euro im Jahr.

Magnus Brunner: „Steuersenkungen wirken immer erst im folgenden Jahr.“ (Bild: APA/TOBIAS STEINMAURER)
Magnus Brunner: „Steuersenkungen wirken immer erst im folgenden Jahr.“

Davon profitieren alle, die Lohnsteuer zahlen, also mehr als 11.000 Euro steuerpflichtiges Jahreseinkommen haben. Die weniger verdienen, wurden vorher schon auf andere Art und Weise entlastet. Das restliche Drittel der Mehreinnahmen aus der kalten Progression wird von der Regierung verteilt. Möglich sind z. B. weitere Anhebungen bei Sozialleistungen, das wird jedes Mal extra beschlossen.

Schon diesen Herbst gibt es im Oktober den Klimabonus samt Anti-Teuerungs-Aufschlag (500 Euro). Zusätzlich steigt der Verkehrsabsetzbetrag für geringe Einkommen, gestaffelt um 500 Euro. Berufstätige profitieren davon bei der Arbeitnehmerveranlagung für 2022, also 2023.

Für Pensionisten gibt es Geld im September
Pensionisten könnten dieses Geld schon im September bekommen, so Brunner. Die PVA arbeite an einer früheren Auszahlung. Ebenfalls ab Herbst - Stichwort kommende Lohnverhandlungen - dürfen Betriebe bis zu 3000 Euro als steuerfreie Prämie an Dienstnehmer ausschütten. Diese Maßnahme ist vorerst auf zwei Jahre begrenzt.

Porträt von Manfred Schumi
Manfred Schumi
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