Nur Fake-Profile

Intimer Kontakt bei Flirt-Portal ausgeschlossen

Web
24.06.2022 11:07

Der Betreiber eines Flirt-Portals in Deutschland darf nicht mit der Möglichkeit werben, neue Bekanntschaften zu schließen, wenn Nutzer lediglich mit professionellen Chatpartnern hinter fiktiven Profilen Kontakt aufnehmen können. Das entschied das Landgericht Flensburg und gab damit Verbraucherschützern recht, die wegen irreführender Werbung gegen die Betreiber der Website michverlieben.de geklagt hatten.

Diese hatte einer Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands zufolge auf ihrer Startseite mit den Worten „Einfach und schnell Leute kennenlernen“ geworben. Und weiter: „Bist du immer noch auf der Suche nach deinem Traumpartner? Oder hast Du das Verlangen, neue Bekanntschaften zu machen? Hier bist du genau richtig.“

Tatsächlich hätten Nutzer jedoch keine Chance gehabt, über die Plattform neue Bekanntschaften einzugehen. Die Profile der Chatpartner, mit denen sie gegen Bezahlung Kontakt aufnehmen konnten, seien frei erfunden gewesen. Dahinter steckten vom Betreiber beauftragte Chat-Profis, die sich Charaktere und Gesprächsinhalte ausdachten. „Hinter einem weiblichen Profil konnte sich zum Beispiel auch ein Mann verbergen und umgekehrt“, hieß es.

Intimer Kontakt ausgeschlossen
Das Landgericht Flensburg schloss sich der Auffassung der Verbraucherschützer an, dass die Werbung irreführend war. Kunden würden über wesentliche Merkmale der angebotenen Dienstleistung getäuscht. Die Werbung suggeriere, dass Gespräche mit anderen Nutzern der Plattform vermittelt werden, aus denen sich eine Bekanntschaft oder Partnerschaft entwickeln könne. Bei der Flirt-Plattform sei jedoch ausgeschlossen, dass sich aus dem Chat ein persönlicher oder intimer Kontakt entwickeln könne.

Der Betreiber von michverlieben.de, die ME Media GmbH, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

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