Auch Infos betroffen
Bundestag hebt Werbeverbot für Abtreibungen auf
Der Deutsche Bundestag hat das Ende des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Davon waren bisher auch ausführliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen betroffen. Ärzte und Ärztinnen konnten diese nicht anbieten, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.
Die Aufhebung des Strafrechtsparagrafen 219a beschloss am Freitag die Ampelkoalition von SPD, Grünen und FDP sowie die Linksfraktion. Die Union und AfD stimmten dagegen. Im Detail regelte der nun aufgehobene Paragraf das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Er umfasste aber nicht nur Werbung per se, sondern auch das öffentliche Anbieten von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen.
Vergangene Urteile werden aufgehoben
Bekannt wurde die Situation beispielsweise durch die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel, die 2017 verurteilt worden war und jahrelang für eine Änderung des Gesetzes kämpfte. Sie und alle anderen Ärzte und Ärztinnen, die seit 3. Oktober 1990 diesbezüglich verurteilt worden sind, sollen nun freigesprochen werden.
Da zukünftig aber nur Informationen, nicht jedoch „anstößige und unangemessene Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche erlaubt sein sollen, sieht der Regierungsentwurf vor, dass das Heilmittelwerbegesetz erweitert wird. Dieses Gesetz regelt bisher Werbung in anderen Bereichen wie bei Medizinprodukten. Schwangerschaftsabbrüche, die medizinisch notwendig sind, sollen von dem Heilmittelwerbegesetz ausgenommen bleiben.
„Guter Tag für Frauen“
Positiv zum Ende des Werbeverbots äußerten sich bisher etwa Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP). „Endlich können Ärztinnen und Ärzte sachlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen. Heute ist ein guter Tag für die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland - und erst recht für die Frauen in unserem Land“, sagte Paus. Ein Schwangerschaftsabbruch solle kein Straftatbestand sein, sondern eine Gesundheitsleistung. Der deutsche Justizminister Buschmann ergänzte, dass viele Betroffene zunächst im Internet nach Informationen suchen würden, dort könne aber „jeder Troll und jeder Verschwörungstheoretiker Dinge verbreiten.“
Kritik kam wie erwartet von der konservativen Union und der rechtspopulistischen AfD. Frauen hätten sich bereits jetzt ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren können, die Rechte des ungeborenen Lebens dürften nicht zu kurz kommen. Ein Schwangerschaftsabbruch sei und bleibe „keine normale medizinische Dienstleistung“, meinte Unionsfraktionsvize Dorothee Bär (CSU). „Für niemanden ist ein Schwangerschaftsabbruch ein Gewinner-Thema.“ Die katholische Kirche meinte, dass es besser gewesen wäre, den Paragrafen zu überarbeiten als komplett zu streichen.
Das Gesetz muss noch formal den Bundesrat passieren, kann aber ohne die Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten.
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