„Fehler korrigieren“

USA: Auch Recht auf Verhütung und Homo-Ehe wackeln

Ausland
24.06.2022 22:56

Mit seiner Entscheidung, das liberale Recht auf Abtreibung auszuhebeln, sorgte der US-Supreme-Court am Freitag weltweit für Entsetzen. Doch mit dem äußerst umstrittenen Urteil dürfte das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht sein. Der konservative US-Höchstrichter Clarence Thomas stellte etwa neben einem möglichen Aus für die Ehe von homosexuellen Paaren auch ein Ende des Rechts auf Verhütung in den Raum.

„In zukünftigen Fällen sollten wir alle Präzedenzfälle dieses Gerichts zum materiellen Rechtsschutz, einschließlich Griswold, Lawrence und Obergefell, überdenken“, schrieb Thomas in seiner zustimmenden Stellungnahme zum Urteil über Roe.

Die für Laien recht kryptisch wirkende Begründung beinhaltet jedoch Potenzial, für ebenso viel Aufregung zu sorgen, wie der Entschluss zum Abtreibungs-Aus. In der Rechtssache Griswold gegen Connecticut wurde schließlich 1965 das Recht von Ehepaaren auf Empfängnisverhütung ohne staatliche Einmischung festgelegt. 

Clarence Thomas ist dem konservativen Flügel des Gerichtshofs zuzuordnen. (Bild: AP/The New York Times/Erin Schaff)
Clarence Thomas ist dem konservativen Flügel des Gerichtshofs zuzuordnen.

Nur ein Richtungsentscheid von vielen?
In der Rechtssache Lawrence gegen Texas entschied das Gericht 2003, dass Staaten Sodomie nicht kriminalisieren dürfen, und in der Rechtssache Obergefell gegen Hodges wurde 2015 das Recht auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare festgelegt.

Das nun eingeläutete Abtreibungs-Ende markiert nun möglicherweise den Anfang, nicht das Ende, einer Reihe von maßgeblichen Entscheidungen der überwiegend konservativen, rechten Richter am US-Höchstgericht.

Thomas: Entscheidungen „nachweislich fehlerhaft“
Thomas bezeichnete die Entscheidungen zu den nun wackelnden Urteilen als „nachweislich fehlerhaft“. Der Supreme Court hätte daher die Pflicht, den in diesen Präzedenzfällen festgestellten „Fehler“ zu korrigieren, so Thomas. Weiters kommt er zu dem Schluss, dass fast alle anderen Präzedenzfälle, die sich auf Lehre des „materiellen Rechtsschutzes“ stützten (wie es auch bei der Abtreibung der Fall war), ebenfalls aufgehoben werden sollten.

Die weiteren Entscheidungen des US-Höchstgerichts könnten damit nicht minder brisant ausfallen.

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