Kuriose Situation

„Zahle fürs Einspeisen von Sonnenstrom drauf“

Oberösterreich
26.06.2022 11:00

Sonnenstrom selbst erzeugen und den überschüssigen Strom ins allgemeine Netz einspeisen. Was schön klingt, ist nicht immer schön. Das musste nun auch ein Welser zur Kenntnis nehmen.

Christian Schmidt (58) aus Wels (Oberösterreich) hat an seinem Haus eine Fotovoltaikanlage. Und weil der Tüftler und Techniker seine Anlage immer wieder optimiert, produziert er oftmals mehr Strom, als er eigentlich benötigt. Die überschüssige Energie wiederum speist er in das Netz der EWW, dem Welser Energieversorger. Und bekommt dafür eine Vergütung. „Es ist natürlich nicht viel. Reich werde ich nicht, aber ich denke, es ist besser als gar nichts“, sagt der Welser im Gespräch mit der „Krone“.

(Bild: zVg)

Servicepauschale sorgt für Ärger
Doch seit Kurzem ist die Freude über sein „Geschäft“ etwas getrübt. „Leider ist mir erst bei der heurigen Abrechnung aufgefallen, dass seit dem Jahr 2020 eine Servicepauschale für die Einspeisung verrechnet wird“, so Schmidt. Das Kleingedruckte entdeckt hat er vor allem deshalb, weil heuer plötzlich eine Nachzahlung ins Haus flatterte (siehe Auszug aus der Rechnung). „Die Einspeisung wird mit 5,9 Cent pro kWh vergütet. Mit der Servicepauschale von einem Euro pro Monat ergibt das in dem aktuellen Fall eine Nachzahlung von 12,25 Euro“, rechnet Christian Schmidt vor.

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Die Einspeisung wird mit 5,9 Cent pro kWh vergütet. Mit der Servicepauschale von einem Euro pro Monat ergibt das in dem aktuellen Fall eine Nachzahlung von 12,25 Euro.

Christian Schmidt

Nachvollziehen kann er die ganze Sache nicht. „Natürlich speise ich nur sehr wenig Strom ein, aber da hätte ich mir mehr Fingerspitzengefühl erwartet. Da wäre ich eigentlich besser dran, wenn ich keinen Strom einspeise. Oder ich verschenke den überschüssigen Strom bzw. ich trenne mich vom Netzbetreiber und betreibe einen Inselbetrieb“, so Schmidt.

Auch E-Control machtlos
Der Welser wandte sich mit seinem Problem auch an die E-Control (Regulierungsbehörde). Die Antwort: „Energieanbieter sind nicht dazu verpflichtet, überschüssigen Strom abzukaufen. Daher gibt es auch keine Regelungen bezüglich der Vergütung. Wir können Ihnen daher nur empfehlen, zu vergleichen, ob es andere Möglichkeiten für Sie gibt.“

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