Eine Postenbesetzung im Stadtpolizeikommando Salzburg hat jetzt ein Nachspiel: Ein nicht zum Zuge gekommener Bewerber fühlte sich wegen seiner Weltanschauung diskriminiert. Und bekam Recht.
Die Landespolizeidirektion Salzburg (LPD) ist wieder in den Fokus gerückt: Die Gleichbehandlungskommission des Bundes beschäftigte sich mit einer Postenbesetzung innerhalb des Stadtpolizeikommandos Salzburg.
Der Hintergrund? Im Mai 2021 ging ein Antrag eines abgeblitzten Bewerbers ein. Der Beamte hatte sich für die stellvertretende Leitung eines Fachbereichs beworben und wurde nicht für die Stelle auserkoren.
„Die links-linken Revoluzzer werden eh nix“
Er vermutete wegen seiner Weltanschauung diskriminiert worden zu sein: Trotz besserer Eignung sei er nicht ausgewählt worden, weil seine Gesinnung als „links-link“ angesehen werde. Seine Aufstiegsmöglichkeiten würden ihm seit 2013 wegen seiner politischen Einstellung erschwert werden. Und das, obwohl er politisch nicht aktiv sei. Ein Vorgesetzter habe gemeint: „Die links-linken Revoluzzer werden eh nix.“ Plus: Die Ausgewählte sei nicht besser oder gleichwertig qualifiziert, findet er - er verfüge über mehr Diensterfahrung.
Landespolizeidirektion in Erklärungsnot vor Senat
Die Gleichbehandlungskommission gab dem Mann recht. Die LPD habe nicht darlegen können, dass bei der Entscheidung seine Weltanschauung nicht ausschlaggebend gewesen ist. Und auch nicht, warum die Bewerberin besser geeignet sein soll. Der Betroffene hat nun Anspruch auf Schadenersatz.
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