Im vergangenen Jahr wurden österreichweit bei rund 1600 Kontrollen mehr als 1808 Strafanträge nach dem Lohn- und Sozialdumping-Gesetz gestellt. So bestanden etwa der Verdacht auf Unterentlohnung, Schwarzarbeit und das missbräuchliche Verwenden von Kurzarbeit. „Das ist natürlich für die Betroffenen ein großer Nachteil, aber auch für alle Unternehmen und es stört den fairen Wettbewerb“, sagte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Montag.
2021 seien 1590 Betriebe kontrolliert worden. Dabei verhängte die Finanzpolizei 1808 Strafanträge und Strafen in der Höhe von 3,9 Millionen Euro. Im Vergleich zu 2020 wurde zwar weniger kontrolliert, das Problem dürfte aber nicht kleiner geworden sein, sagte der Leiter der Finanzpolizei, Wilfried Lehner. Die Finanzpolizei kontrolliert etwa, ob Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterbezahlt werden und ob die Firmen sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen einhalten.
Schwerpunkt auf ausländische Arbeitnehmer
„Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der heimischen Wirtschaft vor illegal nach Österreich hereinarbeitenden Unternehmen“, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Diese erfasst die Finanzpolizei ebenfalls. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 3000 Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen kontrolliert, die aus dem Ausland entsendet oder überlassen werden. Bei 385 Betrieben bestand der Verdacht auf Unterentlohnung. Verstärkt kontrolliert werden sollen zukünftig das Bau- und Baunebengewerbe, Transport- und Paketdienstleister sowie der Lebensmittelhandel. Zudem sind Kontrollen geplant, die von Anlässen und Risikoanalysen abhängen.
Entwarnung könne derzeit nicht gegeben werden, sagte Lehner, weil immer neue Arten von Betrug hinzukämen. So wurden seit April 14.000 Betriebe wegen der Kurzarbeit kontrolliert. Dabei wurden 1160 Übertretungen festgestellt, vor allem Schwarzarbeit und Betrug. In diesem Jahr wurden erneut (243) Unternehmen wegen des missbräuchlichen Einsatzes der Kurzarbeit angezeigt.
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