Die EU geht schärfer gegen Geldwäsche mit Kryptowährungen wie Bitcoin vor. Die EU-Länder und das Europäische Parlament einigten sich in der Nacht auf Donnerstag auf ein Gesetz, um Krypto-Überweisungen nachverfolgbar zu machen. Somit müssen Kryptoplattformen künftig Informationen über Sender und Empfänger ermitteln, wenn sie Transaktionen abwickeln.
Es spielt dabei keine Rolle, wie hoch der überwiesene Betrag ist. Im Fall einer Ermittlung wegen Geldwäsche oder Terrorismus müssen die Anbieter die Information auch an die zuständigen Behörden weiterleiten.
Die EU fokussiert sich bei den Maßnahmen gegen Kryptogeldwäsche auf die Stelle, an der Bitcoin, Ether und andere Digitalwährungen in herkömmliches Geld wie Euro oder US-Dollar umgetauscht werden. Daher bleiben direkte Transfers zwischen Inhabern von plattformunabhängigen Kryptogeldbörsen oder -wallets außen vor. Sie wären aber ohnehin schwer zu kontrollieren.
Eine Sonderregelung gibt es zudem, wenn Kryptoplattformen Transaktionen mit solchen unabhängigen Wallets abwickeln: Hier greift die Informationspflicht ab Beträgen ab 1000 Euro.
Mehr Transparenz
Der EU-Abgeordnete Martin Schirdewan (Linke) begrüßte die Einigung. „Wie auch beim traditionellen Banktransfer muss klar nachvollziehbar sein, wer tatsächlich Absender und Empfänger der Kryptowerte ist“, sagte er. Er kritisierte jedoch, dass die Transparenzvorgaben bei unabhängigen Wallets weniger stringent seien.
Bevor das Gesetz offiziell in Kraft tritt, müssen das EU-Parlament und die Länder es noch formell abnicken. Am Donnerstagnachmittag treffen sich die Unterhändler der Institutionen, um weitere einheitliche Regeln für den Kryptowährungsmarkt in der EU zu verhandeln.
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