Weil die Stadt bei nicht bezahlten Parkentgelten am Traunstein-Parkplatz nur eine Besitzstörungsklage einbringen kann, diese aber kein Geld bringt, soll der Gemeinderat nun ein „Ersatzparkentgelt“ beschließen. Der Stadt soll das 75 Euro pro Mahnung einbringen.
Für die Einführung der Parkgebühr am Fuße des Traunsteins hat die Stadt Gmunden viel Kritik einstecken müssen. Von einer miesen Abzocke ist die Rede. Weil, wie berichtet, ab April ab einer Pkw-Abstelldauer von über drei Stunden der Tagestarif von 25 € hingeblättert werden muss. Die Stadt will von einem Wucher nichts wissen. Für sie ist die Gebühr die einzige Möglichkeit, das Verkehrschaos besser in den Griff zu bekommen.
Mehrmals Thema im Gemeinderat
Nicht gerade mit Ruhm hat sich die Stadt auch bei der Umsetzung der Tarifordnung bekleckert. Mehrere Gemeinderatsbeschlüsse waren notwendig. Und in der nächsten Sitzung des Stadtparlaments steht das Thema wieder auf der Tagesordnung.
Besitzstörungsklage lässt Stadtkassa nicht klingeln
Diesmal geht es um nicht bezahlte Parkentgelte. Um sie einzutreiben, kann derzeit die Stadt nur einen Anwalt mit der Einleitung einer Besitzstörungsklage beauftragen. Pech für die Stadt: Als privatwirtschaftlicher Betreiber und Pächter geht sie leer aus. Das soll sich ändern.
Wir wollen nicht gleich mit dem Anwalt kommt. Bei der Zahlung von 75 Euro sehen wir von einer Besitzstörungsklage ab.
Stefan Krapf, ÖVP-Bürgermeister
Am Montag, 4. Juli, soll der Gemeinderat die Einführung eines „Ersatzparkentgeltes“ beschließen. Dieses soll eine einfache Abmahnung in der Höhe von 75 Euro ermöglichen, dafür sieht die Stadt von der Besitzstörungsklage ab. „Wir wollen nicht gleich mit dem Anwalt kommen“, meint der Gmundner ÖVP-Stadtchef Stefan Krapf.
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