Um 163 Prozent

Linzerin klagt Stromriesen wegen Preiserhöhung

Oberösterreich
03.07.2022 08:00

Trotz Teuerungen und Energiekostenerhöhung - damit hat eine Linzerin nicht gerechnet. Sie hat schon seit längerem einen Stromliefervertrag mit der Verbund AG, in dem ausdrücklich vereinbart ist, dass ihr Strom zu 100 Prozent aus Wasserkraft kommt. Damit glaubte sich die Frau auch bei steigenden Gas- und Ölpreisen auf der sicheren Seite. Dennoch wurde ihr im April 2022 bekanntgegeben, dass sich der Arbeitspreis für den bezogenen Strom um 163,38 Prozent erhöht. Ihr Anwalt brachte am Dienstag Klage dagegen ein.

Die Linzerin will sich die Preiserhöhung nicht gefallen lassen. Ging zum Anwalt. Und am Dienstag hat Rechtsanwalt Michael Poduschka beim Bezirksgericht für Handelssachen in Wien eine Klage gegen die Verbund AG eingebracht. „Eine solche Preiserhöhung ist aus unserer Sicht unsachlich und daher rechtswidrig. Unsere Mandantin ist Konsumentin, und sohin sind die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes anzuwenden. Die Preiserhöhung ist durch den herangezogenen Index, der hauptsächlich auf konventionelle Energieträger wie Gas und Öl abstellt, nicht gerechtfertigt“, erklärt der Jurist.

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Es ist durchaus nachvollziehbar, dass der Gaspreis gestiegen ist und derzeit eine starke Teuerung stattfindet. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass sich die Kosten für Stromprodukte aus heimischer Wasserkraft mehr als verdoppelt haben.

Rechtsanwalt Michael Poduschka

Rechtsanwalt Michael Poduschka (Bild: Kerstin Wassermann)
Rechtsanwalt Michael Poduschka

Mit der Klage soll jetzt festgestellt werden, dass die Verbund AG nicht berechtigt ist, den Arbeitspreis und den Grundpreis des Stroms zu erhöhen und auch für zukünftigen Schäden haftet.

„Pures Gewinninteresse“
Für den Anwalt steht fest, dass „pures Gewinninteresse“ hinter der Preiserhöhung steckt. „Im Zwischenbericht aus dem Quartal 1/2022 ist festgehalten: Das Konzernergebnis erhöht sich um 255,6 % auf 514,4 Millionen Euro gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres“, heißt es in der Klageschrift. Poduschka: „Es kann nicht angehen, dass teilverstaatlichte Unternehmen in Krisenzeiten aufgrund rechtswidriger Preiserhöhungen ihren Gewinn optimieren. Wenn eine Staatsbeteiligung einen Sinn hat, dann wohl jenen, österreichische Bürger nicht aus reinem Gewinnstreben in schwierigen Zeiten noch zusätzlich zu rupfen.“

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