Das weltweit verzweigte Konstrukt aus Stiftungen ist rechtens, es wurde alles „ordnungsgemäß und zeitgerecht“ abgerechnet.
Man kann davon ausgehen, dass um Beistriche gerungen wurde im Wiener Landesgericht. Nach acht Verhandlungstagen verkündete Richter Tolstiuk dann am späten Montagnachmittag die (erlösenden) Freisprüche für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seinen Steuerexperten Peter Haunold.
Es ging um Grassers Provisionen aus seiner Manager-Zeit bei Meinl Power (MIP). Dafür wollte KHG laut Anklage Steuern „schonen“. Sein Steuerberater soll ein weltweit verzweigtes Konstrukt aus Stiftungen und Firmen entworfen haben. Doch dieses „Konstrukt“ habe Grasser verändert, so der Vorwurf.
Dem widersprach Grasser-Anwalt Norbert Wess: Die Versteuerung habe bereits stattgefunden, KHG hätte für die Provisionen sonst 100 Prozent zahlen müssen: „Ein Unsinn, den sogar der Verfassungsgerichtshof erkannte.“ Und nun auch die Schöffen.
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