Rechtsanwalt Ramin M., der mutmaßliche Financier des Ibiza-Videos, wird angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat einen Strafantrag wegen Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten sowie wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz eingebracht. Konkret geht es beim zweiten Delikt um „Datenverarbeitung in Gewinn-oder Schädigungsabsicht“. Die Höchststrafe beträgt maximal ein Jahr.
Der Wiener Anwalt M., für den die Unschuldsvermutung gilt, hatte bereits kurz nach Erscheinen des Ibiza-Videos vor mehr als drei Jahren seine Beteiligung am Ibiza-Video eingestanden. „Es handelte sich um ein zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt, bei dem investigativjournalistische Wege beschritten wurden“, hieß es damals. Er habe Missstände aufdecken wollen, argumentierte der persischstämmige Anwalt damals.
„Zum Nachteil von Strache und Gudenus“
Gegen M. war zuvor von der Staatsanwaltschaft wegen Täuschung ermittelt worden - „zum Nachteil von Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus“.
M. hatte die aus dem Video bekannte vermeintliche Oligarchennichte mit Ex-FPÖ-Klubchef Gudenus bekanntgemacht. Diese hatte vorgegeben, dass sie eine Liegenschaft von Gudenus kaufen möchte. Dieses Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft ebenso eingestellt wie Ermittlungen wegen Urkundenfälschung.
Hessenthaler im Gefängnis
Erst vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt, dass das Verfahren gegen den zweiten Drahtzieher des Ibiza-Videos Julian Hessenthaler eingestellt wurde. Hessenthaler befindet sich aber im Gefängnis: Er wurde Ende März unter anderem wegen Kokainhandels nicht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Davor saß Hessenthaler auch schon seit Dezember 2020 in Deutschland in Auslieferungshaft sowie seit März 2021 in U-Haft in Österreich. Beides wird ihm auf die Strafhöhe angerechnet. Ende Mai wurden neuerliche Ermittlungen gegen Hessenthaler wegen eines Drogendelikts bekannt.
Vermeintliche Oligarchennichte bleibt straffrei
Bei den Ermittlungen gegen die vermeintliche Oligarchennichte gab es eine Teileinstellung zum Vorwurf der Täuschung. Der Rest des Verfahrens ist abgebrochen: Sollten die Behörden des Lockvogels habhaft werden, könnten diese Teile aber wiederaufgenommen werden.
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