Man hat sich ausgesperrt. Der Abfluss ist verstopft. Der Wasserhahn tropft. Das meist am Abend oder Wochenende. Das kostet. Aber in vielen Fällen so viel, dass es strafbar wird.
Der Nachbarin ist das unlängst passiert. Kurz am Gang, zack, Türe zu. Schlüssel steckt. Man braucht einen Spezialisten. Sie fand einen echten. Die Türe war im Nu offen, sie benötigte kein neues Schloss! Kostenpunkt: 120 Euro. Man dankt und gibt dem freundlichen Schlüsseldienst gerne Trinkgeld.
Nur willfähriger Dienstleister?
Anders als dem im Wiener Landesgericht Angeklagten, dessen Name wohl Hase ist. Denn er will von betrügerischen Machenschaften nichts gewusst haben - sondern nur willfähriger Dienstleister gewesen sein.
Zum Job kam er via Instagram. Ob die Firma aus dem vorarlbergischen Feldkirch überhaupt existiert, interessierte ihn nicht. Denn der Lohn war mit 2500 bis 3000 Euro durchaus ansprechend. Die Ausbildung war es nicht: Zwei Wochen Instruktion - und schon war er quasi Schlosser und Installateur in Personalunion. Bekam einen Dienstwagen, der mit Utensilien aller Art gut bestückt war - und vor allem mit massenhaft vorgefertigten Rechnungen.
Mehr als 1000 Euro Rechnung
Was er dann über die Einsätze zu erzählen beginnt, erstaunt Staatsanwältin wie Richter Harald Kaml gleichermaßen. Die Auftraggeber - Menschen in Notsituationen - mussten gleich viermal unterschreiben. Erst nach der ersten Unterschrift „durfte“ er laut Anweisung des Firmenbosses zu arbeiten beginnen.
Was zuerst so um 250 Euro ausmachen sollte, schlug am Ende mit mehr als 1000 Euro zu Buche. Das geht, wenn etwa ein „dringend benötigter Einbau eines neuen Schlosses“ nach Millimetern berechnet wird. Oder bei einem verstopften Abfluss wegen der Länge des benötigten Bohrschlauches!
Vertagt. Viele Zeugen wollen gehört werden.
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