Nun ist die Klage einer Linzerin gegen die Strompreiserhöhung des Verbundes beim Energieversorger eingelangt. „Die Vorwürfe werden sachlich vertieft geprüft“, erklärte die Unternehmenssprecherin.
Zur allgemeinen Kritik an der Preisgestaltung des Verbundes heißt es in der Stellungnahme: Die Preisgestaltung für Strom und Gas erfolgt an den europäischen Energiebörsen und gilt für alle Marktteilnehmer gleichermaßen, unabhängig von ihrem Erzeugungsportfolio. Die Linzerin hatte auch deshalb geklagt, weil sie laut Vertrag nur Strom aus Wasserkraft bezieht.
Der Verbund verweist auch auf sein Energiebonus-Paket, das mit Juli 2022 gestartet ist und zum Beispiel zwei Monate Gratis-Strom als einmalige automatische Gutschrift auf der nächsten Abrechnung, zwei zusätzliche Monate Gratis-Energie für Menschen, die bereits jetzt auf staatliche Unterstützung angewiesen sind oder einen vergünstigten Bonustarif speziell für Kunden, deren Strompreis sich besonders stark erhöht hat, beinhaltet.
Das sind Geschenke, die sie verteilen. Gratis-Strom für zwei Monate ist ja nett. Aber was ist danach? Es hindert den Verbund niemand daran, einen anderen Index herzunehmen. Zum Beispiel den Verbraucherpreisindex.
Anwalt Michael Poduschka zur Verbund-Stellungnahme
Rechtsanwalt Michael Poduschka, der die Linzerin und inzwischen ein Dutzend weiterer Kunden vertritt, fragt sich in dem Zusammenhang: „Und wie geht es nach den Gratis-Monaten weiter?“
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