Jene, die Wohnungen besitzen und unvermietet leer stehen lassen, sollen bald zur Kasse gebeten werden. Im Landtag wird dafür am Mittwoch ein Gesetz beschlossen. Das bietet aber sehr viele Auswege.
Wer zum Beispiel in der Stadt Salzburg eine zumindest sechs Jahre alte 100-Quadratmeter-Wohnung besitzt und sie leer stehen lässt oder demnächst leer stehen lassen will, den wird das neue Gesetz zur Leerstandsabgabe nur ein müdes Lächeln kosten: Eine derartige Immobilie in der Landeshauptstadt dürfte allein in den vergangenen fünf Jahren eine Wertsteigerung von zumindest 20 bis 30 Prozent erfahren haben, um 100.000 Euro oder weit mehr teurer geworden sein. Die demnächst fällige, jährlich zu entrichtende Abgabe wird dennoch nur 1000 Euro betragen - maximal! Denn die Auflistungen im Gesetzesentwurf sind Höchstbeträge.
Für Vorsorgewohnungen ist nichts zu entrichten
Zudem gibt das Land keinen Mindestbetrag vor. Die Gemeinden werden ermächtigt, eine Leerstandsabgabe einzuheben, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Jede Gemeinde muss das Gesetz daher wieder gesondert verordnen. Eine verpflichtende Landesabgabe bleibt aus.
Zumal auch diverse Schlupflöcher für Wohlhabendere die Bestrebungen zahnlos erscheinen lassen. So sind Objekte, die als Vorsorgewohnungen für Kinder der Eigentümer dienen, von der Leerstandsabgabe ausgenommen. Pro Kind bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres gilt das für je eine Wohnung. Eine Familie mit vier Kindern kann somit vier Objekte wie bisher ohne finanzielle Konsequenzen unvermietet lassen. Und das für Jahrzehnte!
„Viel zu wenig Druck auf Eigentümer“
Experten haben der „Krone“ vorgerechnet, dass die geplante Abgabenhöhe selbst für Neubauten zu wenig ist, Besitzer kaum zum Umdenken anregt. Für eine 100 Quadratmeter große Wohnung können bis inklusive dem fünften Jahr nach Bauvollendungsanzeige pro Jahr 2000 Euro fällig werden. „Damit wird viel zu wenig Druck auf Eigentümer ausgeübt, die ihre Wohnungen leer stehen lassen“, analysiert Arbeiterkammer-Präsident Peter Eder.
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