Offiziere klagten

Impfpflicht für deutsche Soldaten bestätigt

Ausland
07.07.2022 13:53

Die Corona-Impfpflicht für deutsche Soldaten bleibt bestehen. Dies hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am Donnerstag entschieden. Er wies die Beschwerden von zwei Offizieren der Luftwaffe gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in die sogenannte Duldungspflicht zurück. Die Oberstleutnante sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Lageeinschätzung des deutschen Verteidigungsministeriums zum Zeitpunkt des Erlasses im November 2021 zur Verpflichtung einer Corona-Impfung sei richtig gewesen, betonte der Vorsitzende des Senats, Richard Häußler. Soldaten verrichteten ihren Dienst oft gemeinsam in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen, was ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringe. „Das Coronavirus ist das, was früher eine Seuche genannt wurde.“ Daher sei die Aufnahme in die Liste der Impfungen gerechtfertigt gewesen.

Urteil gilt nicht für Auffrischungsimpfung
Das Gericht verpflichtete „das Ministerium aber, vor der Anordnung einer Auffrischungsimpfung die Sachlage neu zu überprüfen. „Das Nachlassen der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und die Verringerung der Effektivität der aktuell verfügbaren Impfstoffe sind Umstände, die eine erneute Ermessensentscheidung für die Anordnung weiterer Auffrischungsimpfungen angezeigt erscheinen lassen", hieß es weiter.

Wegen der Besonderheiten des Wehrbeschwerderechts gilt die Entscheidung zunächst nur für die beiden Oberstleutnante. Dem deutschen Bundesverwaltungsgericht liegen aber laut Wehrdienstsenat noch mehrere Beschwerden von Soldaten aus verschiedenen Bereichen vor.

Deutsche Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das deutsche Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift “Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen" auf. Für diese Impfung besteht demnach seitdem eine sogenannte Duldungspflicht. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

In Österreich müssen sich Soldaten im Falle von Auslandseinsätzen impfen lassen.

Porträt von krone.at
krone.at
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